Sie sind Handwerker, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und haben Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Wir haben Ihnen einige Informationen zusammengestellt. Diese werden ständig aktualisiert.

24. Februar 2021

Stufenweise Öffnungsperspektiven für körpernahe Dienstleistungen

Das Kabinett hat sich gestern auf der Grundlage einer Besprechungsunterlage mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst. Ausgehend von der Pandemielage und der aktuellen Belastung des Gesundheitssystems sowie unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen hat das Kabinett Szenarien für mögliche Öffnungsschritte erörtert. Die Ergebnisse sollen in die laufenden Bund-Länder-Abstimmungen zur Vorbereitung der MPK mit der Bundeskanzlerin am 3. März eingebracht werden. So soll die Bildung von Stufen Orientierung bei der Zusammenstellung der Öffnungsschritte geben. Danach sind in der Stufe 1 körpernahe handwerkliche Dienstleistungen der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient sowie der Friseure möglich. Erst in der 3. Stufe wird eine Öffnungsperspektive für weitere körpernahe Dienstleistungen, wie z. B. die der Kosmetiker genannt.

Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg

Pressemitteilung

18. Februar 2021

Neustarthilfe – Antragstellung ab sofort möglich

Weitere Informationen finden Sie HIER

16. Februar 2021

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Kosmetik-, Nagelstudios und Fußpflegeeinrichtungen

des BGW (Stand 15.02.2021) finden Sie HIER

15. Februar 2021

Coronavirus und Friseurhandwerk – Arbeitsschutz, Hygiene, Antworten auf häufige Fragen

finden Sie HIER

12. Februar 2021

Kabinett beschließt neue Eindämmungsverordnung

Erste Informationen finden Sie HIER

11. Februar 2021

Friseure können ab 1. März wieder öffnen

Im Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 10.02.2021 werden die bisherigen Einschränkungen grundsätzlich bis einschließlich 7. März verlängert. Friseurbetriebe können ab 1. März bundesweit wieder öffnen, da insbesondere ältere Menschen auf die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung angewiesen sind. Der Kabinettsbeschluss zur notwendigen neuen Brandenburger Eindämmungsverordnung ist für Freitag, den 12.02.2021 vorgesehen.

Pressemitteilung vom 10.02.2021

10. Februar 2021

Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Weitere Informationen finden Sie HIER

9. Februar 2021

Aktueller BGW-Arbeitsschutzstandard Stand 08.02.2021 für das Friseurhandwerk

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie HIER

4. Februar 2021

Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld

Weitere Informationen finden Sie HIER

Weitere steuerliche Hilfemaßnahmen

Zu Beginn des Jahres wurden von der Finanzverwaltung weitere steuerliche Hilfemaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Informationen dazu finden Sie HIER

Möglichkeit der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar 2021

Weitere Informationen finden Sie HIER

Kurzarbeit und Urlaub

Die Bundesagentur (BA) beantwortet und erläutert in ihren FAQ, wie nachfolgend, eine Reihe von konkreten Fragen z. B. zur Definition des „vermeidbaren Arbeitsausfalls“ und der betriebsüblichen Praxis zur Urlaubsplanung.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Quarantäneverordnung für Einreisende und Reiserückkehrer um vier Wochen verlängert/Neuregelung für Einreisen aus Hochinzidenzländern

Weitere Informationen finden Sie HIER

25. Januar 2021

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Angesichts der immer noch hohen Ansteckungszahlen mit COVID-19 ist es weiterhin notwendig, sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg dorthin die Gefahr der Ansteckung zu verringern. Dabei gilt es, konsequent die erforderlichen Hygiene- und Abstandsvorgaben einzuhalten und immer dort, wo es die betrieblichen Abläufe zulassen, Homeoffice zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie HIER

21. Januar 2021

Corona-Lockdown: Regelungen für Brandenburg

Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden in Brandenburg bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Darauf hat sich heute das Kabinett in einer Video-Sondersitzung verständigt und die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie HIER

19. Januar 2021

Bund-Länder-Beschluss

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt.

Weitere Informationen finden Sie HIER

15. Januar 2021

Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe verlängert

Unternehmen können Anträge auf Corona-Hilfszahlungen des Bundes nun länger stellen als bislang geplant. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Hinweise zu relevanten Regelungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Handwerksunternehmen

Weitere Informationen finden Sie HIER

Informationen der Bundesregierung zur Erhöhung der Kinderkrankentage

Weitere Informationen finden Sie HIER

11. Januar 2021

Aktualisierte Fassung der Corona-Musterdokumentation veröffentlicht

Zwischenzeitlich haben sich wichtige neue Aspekte ergeben, die in einer Corona-Dokumentation festgehalten werden sollten.

Weitere Informationen finden Sie HIER

8. Januar 2021

Fortsetzung des Lockdowns mit weiteren Einschränkungen notwendig – Landesregierung beschließt neue Verordnung (s. rechte Spalte) po polsku

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.691686.de

7. Januar 2021

Jahressteuergesetz 2020 beschlossen

Wichtige Änderungen für das Handwerk aufgrund der Corona-Krise.

Weitere Informationen finden Sie HIER

4. Januar 2021

Beantragung von Corona-Hilfen

Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III können beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie HIER

18. Dezember 2020

Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden

Für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen können die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember 2020 bis zum Januar 2021 gestundet werden. Sofern eine Stundung für die Beiträge für November 2020 beantragt wurde, ist außerdem eine Verlängerung dieser Stundung bis zum Fälligkeitstag im Januar 2021 möglich.

Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen. Hier finden Sie das vom GKV-Spitzenverband entwickelte Muster eines solchen Antrags.

16. Dezember 2020

Einschränkungen im Grenzverkehr nach Polen mit Wirkung zum 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021

Ab Mittwoch, 16.12.2020 werden der grenzüberschreitende Tank- und Einkaufstourismus sowie eine Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Polen nur mit einer anschließenden 10-tägigen Quarantäne möglich. Das gilt auch für Reisende aus Polen, die nach Deutschland zum Einkaufen, zur Bank, zur Post oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen einreisen.

Aufrechterhalten werden Quarantänebefreiungen für Berufspendler, Studierende, Schülerinnen und Schüler. Auch der Verwandtenbesuch in Brandenburg oder in Polen wird ohne Quarantäne möglich bleiben.

Bei der Einreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in Polen ist eine elektronische Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de durchzuführen.

Aktuelle Hinweise zum Kurzarbeitergeld

Für Informationen der Agenturen für Arbeit zum Thema Kurzarbeit klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link:

Agentur für Arbeit Eberswalde
Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)

Zwingende Regeln für Fußpflegeleistungen nach der Eindämmungsverordnung

Weitere Informationen finden Sie HIER

15. Dezember 2020

Die dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg finden Sie in der rechten Spalte.

14. Dezember 2020

Ab 16. Dezember gelten neue Einschränkungen auch für das Handwerk

Friseur- und Kosmetiksalons bleiben geschlossen

Weitere Informationen finden Sie HIER

8. Dezember 2020

Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2021 verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. März 2021 verlängert.

Wir hatten darüber informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut bundesweit die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese beschlossen hatte. Diese war zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen.

Pressemitteilung

3. Dezember 2020

Corona-Auflagen bis 10. Januar 2021 verlängert

Weitere Informationen finden Sie HIER

27. November 2020

Körpernahe Dienstleistungen bleiben im Bereich Friseur und notwendige Fußpflege weiter erlaubt

Weitere Informationen finden Sie HIER

26. November 2020

Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden

Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Novemberhilfe für geschlossene Cafébereiche

Betriebe des Lebensmittelhandwerks — etwa Bäckereien und Konditoreien — können Novemberhilfe für geschlossene Café und Imbissbereiche beantragen. Wie bei Restaurants können sie für ihren geschlossenen Cafébereich oder  Imbiss eine Entschädigung von 75 Prozent des Umsatzes im November 2019 erhalten. Dies gilt nur für Umsätze, die dem vollem Mehrwertsteuersatz unterliegen.

Weitere Informationen finden Sie HIER

25. November 2020

Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung zum weiteren Umgang und zur Eindämmung des Coronavius

Durch die Verabredung sollen die bestehenden Einschränkungen über Landesverordnungen bis einschließlich 20. Dezember verlängert und um weitere Maßnahmen zur Eindämmung ergänzt werden. Voraussichtlich am Freitag (27. November) wird das Kabinett die entsprechende Verordnung verabschieden.

Weitere Informationen finden Sie HIER

23. November 2020

Bezugsdauer Kurzarbeitergeld

Die gesetzliche Grundlage bildet der § 104 SGB III.

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden. Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens 1 Monat können die Bezugsfrist verlängern.

Weitere Informationen finden Sie HIER

20. November 2020

Möglichkeit der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für November 2020 für vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen

Zur Unterstützung der Arbeitgeber, die von dem Teil-Shutdown im November 2020 betroffen sind und die sich bis zum Zufluss der bereitgestellten Wirtschaftshilfen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, wird die Möglichkeit zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat November 2020 gewährt.

Weitere Informationen finden Sie HIER

17. November 2020

Novemberhilfe soll schnell ausgezahlt werden
Brandenburg hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die außerordentliche Corona-Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 ausgezahlt werden kann. Das Kabinett hat heute die dafür notwendige Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gebilligt.

Weitere Informationen finden Sie HIER

12. November 2020

Kosmetikstudios: Beschlüsse im Eilverfahren des OVG Berlin-Brandenburg

Die Eilanträge eines Nagel-, eines Kosmetik- sowie eines Massage-Studios, die sich gegen das coronabedingte Verbot des Erbringens körpernaher Dienstleistungen wendeten, wurden am 6. November 2020 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

Die Pressemitteilung des Gerichtes dazu informiert, dass die Beschlüsse unanfechtbar sind.
Beschl. v. 05.11.2020 – OVG 11 S 99/20 (Massagestudio)
Beschl. v. 06.11.2020 – OVG 11 S 98/20 (Kosmetikstudio) und OVG 11 S 100/20 (Nagelstudio)

Enthalten sind auch Begründungen, dass kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu anderen Wirtschaftsbereichen vorliege, wie z. B. zu Dienstleistungen im Friseurgewerbe.

Hier der Pressetext zu den Beschlüssen.

5. November 2020

Hinweise für erneute und ausgeweitete Kurzarbeit

Aufgrund der beschlossenen Corona bedingten Einschränkungen im November informiert die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder).

Ausführliche Informationen finden Sie HIER

Corona-Überbrückungshilfe geht in die 2. Phase

Förderung wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Die Überbrückungshilfe wird fortgesetzt. In der zweiten Phase für die Fördermonate September bis Dezember 2020 gelten neben erleichterten Zugangsbedingungen auch höhere Fördersätze. Unverändert bleibt, dass die Antragsstellung über prüfende Dritte (Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte) online erfolgen muss. Anträge für die zweite Phase können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

ZDH_RS_Überbrückungshilfe_II

1. November 2020

Neue Eindämmungsverordnung tritt am 2. November in Kraft

Friseurleistungen und notwendige Fußpflegen bleiben erlaubt

Die brandenburgische Landesregierung hat am 30. Oktober 2020 eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8854). Die Verordnung ist am 2. November in Kraft getreten. Befristet bis zum 30. November gelten auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Mit Ausnahme von Kosmetikbetrieben ist das Handwerk von Schließungen nicht unmittelbar betroffen.

Nach § 9 der neuen Eindämmungsverordnung ist aus dem Bereich Handwerk die „Erbringung körpernaher Dienstleistungen“ untersagt. Das Verbot gilt jedoch nicht für „Friseurinnen und Friseure“ sowie für „Dienstleistende im Gesundheitsbereich …, soweit sie medizinisch notwendige Behandlungen erbringen, insbesondere im Bereich … Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient …“. Diese Dienstleistenden haben jedoch individuelle Hygienekonzepte umzusetzen. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 30. Oktober (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/presse/pressemitteilungen/detail/~30-10-2020-corona-kabinett-november) wird ergänzend mitgeteilt, dass das Verbot insbesondere „Kosmetik- und Nagelstudios“ betrifft. Klarstellend wird in der Pressemitteilung auch darauf verwiesen, dass „körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel … notwendige Fußpflegen“ weiterhin erlaubt sind.

Angesichts der vorliegenden Informationen geht der Brandenburgische Handwerkskammertag zunächst davon aus, dass der Betrieb von Kosmetikstudios in Brandenburg ab dem 2. November weitgehend untersagt ist. Erlaubt bleibt lediglich die Durchführung „notwendiger Fußpflegen“. In Abstimmung mit der Kosmetiker-Innung des Kammerbezirkes Frankfurt (Oder). wird dazu das fachgerechte Kürzen von Nägeln, das Säubern von Nagelrändern, die Prävention von eingewachsenen Nägeln bzw. Nagelecken, die Behandlung von Nageldeformitäten und die Hornhautentfernung, insbesondere zur Prävention von Rhagadenbildung und zur Vermeidung der Entstehung schmerzhafter Verhornungen bzw. Clavi (Hühneraugen) sowie das Erkennen von Nagelmykosen gezählt. Die Durchführung dieser Tätigkeiten bleibt also zulässig.

31. Oktober 2020

Kabinett beschließt neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen

Ab Montag (2. November) tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft.

Auszug

29. Oktober 2020

Handwerkskammertag Land Brandenburg zu neuen Lockdown-Maßnahmen

Pressemitteilung vom 29. Oktober 2020

29. Oktober 2020

Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen 2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data. Es gehe darum, eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, betonte Merkel. Dafür brauche es im November eine gemeinsame, befristete Kraftanstrengung.

Information für Mitgliedsbetriebe (Kosmetik)

Unterstützungshilfen sind geplant

Für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen die temporär schließen müssen plant der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um für finanzielle Ausfälle aufgrund behördlicher Anordnungen zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag soll 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

 

Corona: Wichtige Infos für das Handwerk

Der ZDH – Zentralverband Deutsches Handwerk – bündelt Fragen und Informationen, die sich für Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen.

https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/

Nachbarland Polen ab Samstag zum Corona-Risikogebiet erklärt

Die Bundesregierung hat das Nachbarland Polen  mit Wirkung ab dem kommenden Samstag, 24.10.2020,  zum Corona-Risikogebiet erklärt. Ausnahmen gelten für Handwerker, Tages- und Wochendpendler mit beruflich veranlassten und nicht aufschiebbaren Terminen.

Mehr Informationen

Überbrückungshilfe: Corona-Hilfe nun bis Ende 2020 und flexibler gestaltet

Wirtschaftsminister Steinbach: „Wichtiges Signal für Brandenburger Wirtschaft“

Pressemitteilung vom 21. Oktober des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert zum Infektions- und Arbeitsschutz im Zusammenhang mit Corona:

Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg (aktuelle Ergänzung zum Hygieneplan) 2020_10_09_3. Ergänzung – Rahmenhygieneplan in Schulen

Informationen zum neuartigen Corona-Virus des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand August 2020) 2020_08 Corona_Information_D_BMG

Corona-Regelungen in Brandenburg

Am 1. September beschloss das Kabinett eine neue Umgangsverordnung, die die bisher gültige am 5. September ablöst und zunächst bis zum 11. Oktober gelten soll. Private Feiern sind nun auf bis zu 75 Gäste beschränkt. In Restaurants können bis zu sechs Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit einem Mindestabstand von 1,50 m Platz nehmen. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen bleiben bis 2021 verboten. Hier finden Sie den aktuellen Stand der Ge- und Verbote:

Überblick über alle aktuellen Regelungen

Pressemittelung des Brandenburgischen Kabinetts

Wichtige Verordnungstexte:

Umgangsverordnung des Landes Brandenburg

Großveranstaltungsverbotsverordnung

SARS-CoV2-Quarantäneverordnung

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen sowie im ÖPNV
Pressemitteilung

Informationen zum Übergang in den Regelbetrieb in Kitas und Schulen
Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Freiwilliges Engagement in Corona-Zeiten
ehrenamt-in-brandenburg.de


Antworten auf häufig gestellte Fragen
corona.brandenburg.de

Praxistipp Corona-Dokumentation

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hinterlassen deutliche Spuren in vielen Betrieben und haben starken Einfluss auf Einnahmen. Um die ‚Auffälligkeiten in der Buchführung‘ bei einer zukünftigen Betriebsprüfung nachvollziehbar zu machen und zu entkräften, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks eine Empfehlung zur Dokumentation herausgegeben. Damit können mögliche Neuberechnungen oder Schätzungen verhindert werden. Die Empfehlung finden Sie HIER.

Ab 8. August gilt Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus müssen sich Einreisende aus internationalen Risikogebieten, vom 8. August an, bei der Rückkehr nach Deutschland testen lassen. Das ordnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Die Tests sollen kostenlos sein. ein

Weitere Informationen finden Sie HIER

Corona-Überbrückungshilfen können beantragt werden

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist für Corona-bedingten Umsatzausfall das Programm Überbrückungshilfe Corona aufgelegt worden. Diese wird für die Monate Juni bis August 2020 gewährt.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Hilfsprogramm für Betriebe mit polnischen Pendlern

Handwerkskammern übernehmen Auszahlung an Mitgliedsbetriebe. Antragstellung für den Zeitraum 27.03. bis 03.05.2020 ist noch möglich.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Weitere Informationen finden Sie HIER

Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer
Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen

Weitere Informationen finden Sie HIER

Kurzzusammenfassung für Hilfen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise

Die Informationen finden Sie HIER

Fortsetzung der erleichterten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Informationen zu den Stundungen bis Mai 2020 und Regelungen für die Stundung ab Juni 2020 finden Sie HIER

Der Notfall-Kinderzuschlag

Unterstützung für Ihre Beschäftigten in der Corona-Zeit.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Alles zum Thema Kurzarbeit finden Sie am Ende dieser Seite.

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Kosmetik, Friseurhandwerk und Fußpflege — Hygiene- und Abstandsregeln

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege empfiehlt seit 25.06.2020: Eine Haarwäsche vor dem Haarefärben ist nicht nötig, wenn Beschäftigte beim Auftragen und Auswaschen der Farbe Handschuhe tragen. Bislang galt, dass Friseure und Friseurinnen ihrer Kundschaft vor jeder Dienstleistung die Haare waschen sollen. Diese Änderung zu vorherigen Empfehlungen ergibt sich aus aktuellen Erkenntnissen über die Infektionswege von SARS-CoV-2. Es sind jedoch die jeweiligen Vorgaben der Landesregierungen der Bundesländer zu beachten.
Die §§ 3 und 5 Abs.2 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Brandenburg (SARS-CoV-2-UmgV Bbg) regeln die besonderen Abstands- und Hygieneregeln sowie den Arbeitsschutz für körpernahe Dienstleistungen.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

https://www.bgw-online.de

BGW-Hotline (040) 202 07 – 18 80

erreichbar:

  • Montag – Donnerstag: 7.30 – 16 Uhr
  • Freitag: 7.30 – 14.30 Uhr

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in Brandenburg (LAVG)

www.lavg.brandenburg.de

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Fußpflege-Nagelstudios_Download_Stand 20.05.2020

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Kosmetik_Download-Stand 20.05.2020

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Friseurhandwerk_Download-Stand 20.05.2020

Praxis Datenschutz: Erhebung von Kundendaten in Friseur- und Kosmetiksalons

Zu den von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) aufgestellten Corona-bedingten Anforderungen an die Tätigkeitsausübung der Friseure und Kosmetiker zählt auch die Erhebung von Kundendaten und deren Weiterleitung an die Gesundheitsämter zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten. Wie diese Anforderungen datenschutzrechtlich in der Praxis umgesetzt werden können, erläutert das für Friseure beigefügte Praxis Datenschutz, welches auch für Kosmetiker gilt.

20200429_ZDH_Praxis_Datenschutz_Friseure_Kundendaten20200429_

11.05.2020_ANLAGE_Muster_Datenerhebung_Friseure und Kosmetiker

 

Polizeiliche Erkenntnisse im Phänomenbereich in Zusammenhang mit COVID-19

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Brandenburg informiert
2020-05-04 polizeiliche Erkenntnisse im Phänomenbereich Cybercrime mit Corona-Bezug – ZAC Brandenburg

BMF informiert: Antrag auf pauschalisierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch negativ betroffen, dass sich ihre Einkünfte im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verringern und sie für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 einen rücktragsfähigen Verlust (§ 10d Absatz 1 Satz 1 EStG) erwarten müssen.

BMF-Schreiben Verlustrücktrag

BDA-Leitfaden – Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

Über u. g. Link finden Sie Ausführungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu arbeitsvertraglichen Folgen, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus nicht beschäftigt werden und über die Auswirkungen auf Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Checkliste zur Überprüfung der IT-Sicherheitsmaßnahmen im Home-Office veröffentlicht

Die ersten Wochen im Corona-Home-Office sind vorbei. Für alle Unternehmen, die bei der Cyber-Sicherheit zu Hause nachsteuern wollen, haben wir eine Checkliste von kurzfristig realisierbaren IT-Sicherheitsmaßnahmen entwickelt.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Zinslose Stundung für Rentenversicherungsbeiträge

Auf Antrag ist die Aussetzung der Beitragszahlung für die Handwerker-Rentenversicherung möglich.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Zusätzliche Hotline-Telefonnummern der Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Brandenburg

Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter befassen sich mit den Themen Kurzarbeit und schneller Zahlung von Lebensunterhaltsleistungen.  Für Personen, die nunmehr eventuell auf Entgeltersatzleistungen angewiesen sind, gibt es  zwei Hotline-Nummern.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Steuerfreie Sonderzahlungen/Sachleistungen an Beschäftigte in der Corona-Krise

Sonderzahlungen für Beschäftigte werden bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Gleiches gilt für die Gewährung von Sachleistungen. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktualisiert Fragen & Antworten für Handwerksbetriebe

Die Themen reichen von Liquidität, Kurzarbeitergeld, Selbstständigkeit, Steuern, Soziale Sicherung, Ausbildung, Aufstiegs-BAFöG, Betriebsschließungen bis hin zu Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Gewerbeförderung und Fachkräfte, Leistungsausfällen sowie Außenhandel und Mobilität.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Sofortprogramm für die freiberufliche Beratungsförderung

Seit dem 3. April 2020 können Beratungsleistungen mit einem Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten gefördert werden (Vollfinanzierung). Das Sofortprogramm gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Empfehlungen für Handwerker*innen im Kundendienst zum Schutz vor dem Corona-Virus

Handwerker*innen können auch während der derzeitigen Corona-Pandemie nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Sie stehen weiterhin in engem persönlichen Kontakt zu Kollegen und Kunden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Maßnahmen und Vorgehensweisen für Handwerker*innen im Kundendienst veröffentlicht.

Weitergehende Empfehlungen, was Betriebe und Beschäftigte branchenspezifisch tun können, um sich vor dem Corona-Virus zu schützen, werden inzwischen von vielen Berufsgenossenschaften angeboten und können dort abgerufen werden (z. B. über die Seiten der BG Bau, der BGHW oder der BGHM).

Weitere Informationen finden Sie HIER

Überschreiten der Minijob-Grenze bis 31. Oktober 2020 erlaubt

Infolge Mehrarbeit aufgrund der Corona-Krise darf die 450-Euro-Verdienstgrenze im Minijob unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz auch bei Kinderbetreuungszeiten wegen Kita- und Schulschließungen

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Absonderung (§ 30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird bzw. wurde und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann Entschädigung nach den Regelungen der §§ 56 ff. IfSG beantragen

Weitere Informationen finden Sie HIER

DIN stellt kostenlose Normen für medizinische Ausrüstung zur Verfügung

Mit der Bereitstellung der Normen soll Unternehmen geholfen werden, die ihre Produktlinien umstellen wollen, um die so dringend benötigte Ausrüstung kurzfristig herzustellen.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Kurzfristige Überlassung von Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie

Angesichts der Corona-Pandemie besteht ggf. das Bedürfnis bei Unternehmen, kurzfristig und unbürokratisch eigene Arbeitnehmer/innen anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zu überlassen bzw. kurzfristig und unbürokratisch Arbeitnehmer/innen anderer Unternehmen wie eigenes Personal einsetzen zu können.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Auf einen Blick: Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen infolge Corona

Kurzarbeitergeld inkl. neuer Rechtslage, Antragstellung Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber, Unterstützungsmöglichkeiten Lebensunterhalt, Zuschüsse für Unternehmen, Kredite für Brandenburger Unternehmen

Übersicht: Corona_Arbeit_Hilfen_Unternehmen_Beschaeftigte_270320

Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW-Corona-Hilfe

Mit zinsgünstigen Krediten flüssig bleiben.

Zu vielen Fragen finden Sie HIER Antworten und Ansprechpartner.

Soforthilfeprogram für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

Es ist möglich Anträge auf rückzahlungsfreie Zuschüsse bei der ILB zu stellen.

Den Antrag, Ausfüllhilfen, die Richtlinie und neue FAQs  finden Sie HIER

Corona-Krisenpaket beschlossen

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 grünes Licht für das Corona-Krisenpaket gegeben. Das Paket umfasst umfangreiche Hilfen unter anderem für Unternehmen und Arbeitnehmer sowie das Gesundheitswesen. Dafür kann der Bund neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro aufnehmen. Den entsprechenden Nachtragshaushalt billigte der Bundesrat ebenfalls.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Berufsgenossenschaften bieten Unternehmen Unterstützung an

Viele Berufsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedsunternehmen Unterstützung in Form von Stundung oder Ratenzahlung während der Corona-Krise an.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Unternehmer für Frankfurt

Das Unternehmerportal für gegenseitige Hilfe in der Krise.

Du bist Frankfurter Unternehmer und hast freie Kapazitäten? Dann mache jetzt mit und biete anderen Unternehmern Deine Hilfe an bzw. finde hier selbst Hilfe von Unternehmen anderer Branchen. Welches Angebot kannst du machen?

https://www.unternehmer-fuer-frankfurt.de/

Sie haben eine ähnliche Aktion in Ostbrandenburg gestartet? Gern veröffentlichen wir auch ihren Link. Eine Mail an wirtschaftsmacht@hwk-ff.de genügt.

Neue Verordnung vom polnischen Gesundheitsminister vom 25.03.2020 für den Güterverkehr mit den betrieblichen Fahrzeugen bis 3,5 t

Die neue Verordnung für den Güterverkehr mit betrieblichen Fahrzeugen bis 3,5 t wurde vom polnischen Gesundheitsminister am 25.03.2020 erlassen:

Weitere Informationen finden Sie HIER

Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kündigt in einem Rundschreiben die erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Einzugsstellen (= gesetzliche Krankenkassen) an, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Zwischenzeitlich hat sich auch die Bundesregierung dazu geäußert.

Weitere Informationen und ein Musterschreiben finden Sie HIER

Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistung für den Mikrokredit Brandenburg

Die Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistung für den Mikrokredit Brandenburg kann ab sofort für sechs Monate beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

HIER gelangen Sie direkt zum Bundesministerium der Finanzen

Finanzministerin: Rückzahlung für Brandenburger Unternehmen

Potsdam (dpa/bb) – Das Land Brandenburg zahlt Unternehmen in der Corona-Krise ihre bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zurück. Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Pandemie betroffen sind, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung dieser Zahlung für das Jahr 2020 stellen, wie Finanzministerin Katrin Lange (SPD) am Dienstag in Potsdam mitteilte. «Die Sondervorauszahlungen werden damit «auf Null gestellt», gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet», erklärte sie. «Damit verschaffen wir Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflagen geraten sind, dringend benötigte Liquidität.»

Ministerium der Finanzen und für Europa

BG Bau erleichtert Stundungsregelungen für Betriebe der Bauwirtschaft

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind.

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Vermittlung betrieblicher Maßnahmen an Arbeitnehmende mit Fluchthintergrund

Die Verbreitung des Corona-Virus konfrontiert viele Unternehmen mit Notfallplänen, Kurzarbeit und zusätzlichen hygienischen Vorkehrungen. Um die Vermittlung dieser betrieblichen Maßnahmen an Arbeitnehmende mit Fluchthintergrund zu gewährleisten, bietet bea-Brandenburg eine telefonische Sprachmittlung auf Persisch und Arabisch an.

Informationen dazu finden Sie HIER

Service-Nummer des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Neue Service-Nummer veröffentlicht: 0331 866-1888 (von 08:00-18:00 Uhr).

Anlaufstellen für Unternehmen in akuten betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten

Für Brandenburger Unternehmen, die in Zusammenhang mit dem Coronavirus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sind Anlaufstellen geschaffen worden. Die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) seien ab sofort Ansprechpartner, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag auf seiner Internetseite mit.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten

Es ist nicht auszuschließen, dass es infolge einer zunehmenden Verbreitung des Virus auch bei Handwerksbetrieben und ihren Lieferanten sowohl zu vorübergehenden Betriebsschließungen als auch zu Materialengpässen kommen kann. In diesen Fällen ist zu erwarten …

Weitere Informationen finden Sie HIER

Anlaufstellen für Unternehmen in akuten betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten

Für Brandenburger Unternehmen, die in Zusammenhang mit dem Coronavirus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sind Anlaufstellen geschaffen worden. Die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) seien ab sofort Ansprechpartner, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag auf seiner Internetseite mit.

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Hinweise für Betriebe

Den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erreichen seitens der Handwerksunternehmen und Handwerksorganisationen verstärkt Fragen zum Corona-Virus. Hier finden Sie verschiedene Hinweise, Materialien und Internetseiten mit aktuellen Informationen.

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Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld und Grenzschließungen

Vor dem Hintergrund der Ausnahmesituation mit Grenzschließungen in Folge der Corona-Krise hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Rechtsanwendung in Bezug auf das Kurzarbeitergeld geändert.

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Checkliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

200514_Checkliste_Kug-Antrag_AG

Kurzarbeitergeld, Insolvenzen und Insolvenzgeld

Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar, dass Kurzarbeitergeld bei einem Insolvenzantrag weiter gewährt werden kann, sofern die Voraussetzungen für dessen Gewährung weiter vorliegen

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Häufige Fehler bei Anträgen im Kontext Kurzarbeit und Krankengeld

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf häufig auftretende Fehler bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld (KuG) hingewiesen.

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Informationen zum Antragsverfahren und zur Abrechnung des Kurzarbeitergeldes

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Informationen zum Hinzuverdienst während der Kurzarbeit

Infoblatt: 200415_Kurzarbeitergeld-Hinzuverdienst

Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung

Infoblatt: 200415_Kurzarbeitergeld-Arbeitnehmerüberlassung

Haben Auszubildende Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Derzeit ist die Frage nicht einfach mit ja zu beantworten. Der ZDH setzt sich mit Nachdruck für Erleichterungen beim Zugang von Azubis zum Kurzarbeitergeld ein.

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Kurzarbeitergeld für Grenzpendler?

Sind Arbeitnehmer*innen, die Grenzgänger sind, von dem Arbeitsausfall im Betrieb betroffen und können/dürfen sie zu diesem Zeitpunkt weiter ihren Arbeitsplatz erreichen, bekommen sie für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld.

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Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt seit dem 2. April 2020 vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

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DGUV Übersichtsliste Informationsangebote und Konkretisierungen aller Berufsgenossenschaften zum betrieblichen Infektionsschutz vor SARS-CoV-2

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet ihren Mitgliedsbetrieben und deren Lehrlingen die Gelegenheit ein Auslandspraktikum in Valencia  (Spanien) zu absolvieren!

Wie arbeitet ein Tischler oder eine Friseurin in Spanien? Welche fachliche Besonderheiten bzw. Unterschiede gibt es in spanischen Handwerksbetrieben? Wie sieht ein  Arbeitsalltag in Südspanien aus? Diese Fragen können Sie beantworten, wenn Sie sich als Lehrling für ein dreiwöchiges Auslandspraktikum in Valencia anmelden. Valencia, die spanische Stadt am Mittelmeer mit fast 800.000 Einwohnern ist nicht nur wegen ihrer Lage am Meer und des angenehmen Klimas eine Reise wert. Sehenswürdigkeiten en masse – vom supermodernen Stadion bis zur imposanten „ciudad de las Artes y las ciencias“ (Stadt der Künste und Wissenschaften) – gibt es dort zu entdecken. Der Aufenthalt in Spanien ermöglicht Ihnen über den Tellerrand zu schauen und den Horizont zu erweitern.

Sie können gerne Ihre Lehrlinge jederzeit für eine Einzelentsendung nach Spanien anmelden.

Wie erfolgt die Teilnahme an einem solchen Projekt und was man berücksichtigen muss, erfahren Sie direkt von Herrn Krzyzanowski

In den folgenden Berufen kann das Praktikum absolviert werden:

  • Elektroniker*in für Energie- und Gebäudetechnik
  • KFZ-Mechatroniker*in
  • Karosseriebauer*in
  • Bäcker*in
  • Konditor*in
  • Tischler*in
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger*in
  • Metallbauer*in
  • Maler- und Lackierer*in
  • Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Maurer*in
  • Friseur*in

* weitere Berufe nach der Absprache mit dem Mobilitätsberater möglich

Betreuung:
Die Teilnehmer*innen werden vor Ort durch die Partnerorganisation MTP Mobilitas betreut.

Zielgruppe:
Lehrlinge und Junggesellen*innen (bis zu einem Jahr nach der Gesellenprüfung)

Dauer:
3 bis 4 Wochen

Unterkunft:
Die Lehrlinge werden in Wohngemeinschaften untergebracht.

Geförderte Kosten:
Organisation, Betreuung, Unterkunft, sowie der Vorbereitungskurs und die Versicherungen während des Aufenthaltes (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) werden zu 100% durch das Programm Erasmus+ abgedeckt. Jede*r Teilnehmer*in erhält ein Stipendium für Flugkosten in Höhe von ca. 275 €. Sollten die Flugkosten das Stipendium überschreiten, müssen die Mehrkosten durch die Teilnehmer getragen werden.

Eigenanteil:
Ein Betrag für die Verpflegung, kulturelles Programm und die Fahrkosten vor Ort muss von jedem*r Teilnehmer*in eingeplant werden (nähere Informationen bekommen Sie während der Erstberatung).

Mateusz Krzyzanowski

Mobilitätsberater

Telefon: 0335 5619 - 169
Telefax: 0335 5619 - 117

Mateusz.Krzyzanowski@hwk-ff.de

Sie können uns Ihr Anliegen gern mit diesem Formular übermitteln. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass noch nicht zu jeder Fragestellung eine passgenaue Lösung zur Verfügung steht.

Unser Corona-Informationsportal unter https://www.hwk-ff.de/blog/unser-infoportal-zu-fragen-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus/ wird deshalb stetig mit neuen Hinweisen aktualisiert. Sobald Detailinformationen zu Liquiditätshilfen und zum Schutzschirm der Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft usw. verfügbar sind, werden wir diese hier platzieren.

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Immer mehr Lehrlinge und Ausbilder entdecken das Europäische Mobilitätsprogramm Erasmus +. Die Experten der Handwerkskammern helfen ihnen dabei. Seit 2014 haben 269 Lehrlinge aus sechs Ländern Praktika in den Berufsbildungszentren der Hwk absolviert. In den letzten fünf Jahren absolvierten 108 Lehrlinge aus dem Kammerbezirk Praktika in ausländischen Handwerksfirmen. Im gleichen Zeitraum waren 57 Lehrlinge aus dem Ausland in Ostbrandenburger Betrieben zu Gast. Mehr als 60 Ausbilder, Berufsschullehrer und Kammervertreter nutzten die Möglichkeit zum multinationalen Erfahrungsaustausch.

„Für mich war Frankreich eine tolle Erfahrung“, sagt Kfz-Mechatroniker Jan Bremer vom Car Check Point in Frankfurt (Oder). Als Lehrling hatte er am Europäischen Mobilitätsprogramm Erasmus+ teilgenommen. Das Programm fördert den länderübergreifenden Erfahrungsaustausch Auszubildender. Wer möchte, kann bis zu einem Viertel seiner Ausbildungszeit als Auslandspraktikum in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen oder Serbien absolvieren. „Die Hwk Frankfurt (Oder) organisiert Austausche in elf Staaten. Jan Bremer, heute Meister, betreut gern Auszubildende aus anderen Ländern. In diesem Jahr war es Aurelian Chabanne aus Montayral. Auch im Autohaus Minnich begrüßte man erneut einen französischen Lehrling. „Die Verständigung wird Dank digitaler Übersetzungstools immer einfacher“, findet Geselle Sebastian Rades. „Bitte den Kompressor wechseln“, tippt er in das Laptop und Maxime Kilic aus dem südwestfranzösischen Saubusse greift zum Schraubenschlüssel. „Hier hält man sich strikt an die vom Hersteller vorgegebenen Protokolle. Bei uns spielen Gefühl und Erfahrung eine größere Rolle“, resümiert er seine Erfahrung.

„In Frankreich wird Erasmus+ intensiver genutzt“

Während Maxime sich über den Motorraum eines Polizeiwagens beugt, schauen Jade Jasinski und Angelique Poisson gespannt auf Friseurmeisterin Susanne Brietzke. Die erklärt ihnen einen neuen Kopfhaarscanner. „Sowas hatten wir noch nie in der Hand.“ Jades Augen leuchten. „Toll, wie man damit genau zum Kopfhauttyp passende Produkte anbieten kann“, sagt Angelique. Und beide finden das Geschäftskonzept des Salons Maske & Schnitt „très intéressant!“ Friseurkunst, Kosmetik und Wellness an einem Ort, ohne dass es nach außen hin ein sichtbares Geschäft gibt? „So geht es also auch“, nehmen sie staunend in ihre Heimat mit. „In Frankreich wird das Erasmus+ intensiver als bei uns genutzt“, registriert Mateusz Krzyzanowski. Fabienne Boueilh von der Handwerkskammer in Mont-de-Marsan nickt: „Wir haben mehr Bewerber, als wir schicken können.“

Emma Pichereau lernt Floristin und kommt aus Tarbes im Pyrenäen-Vorland. Sie ist das erste Mal in Deutschland. „Zuerst hatte ich Angst. Aber das Team von Frau Büring bei Blumen Hettmann hat mich toll empfangen, mir so viele neue Techniken beigebracht. Auch Angela Büring fand, „dass Emma wirklich begeistert ist, von dem was sie tut. Ich hätte sie am liebsten dabehalten. Wir würden jederzeit wieder einen Erasmus-Austauschpraktikanten nehmen!“

„Auslandserfahrung bringt jeden Lehrling weiter“

Konditorlehrling Mathieau Cazetian ist es bereits das zweite Mal in Deutschland. Diesmal in der Bäckerei Baumgärtel. „Das Team hier hat mich total ernst genommen, wenn ich etwas gezeigt habe. Ich habe mich sehr gleichberechtigt gefühlt. Das ist in Frankreich nicht immer so. Voilá, ich kann mir sogar vorstellen, nach der Ausbildung in Deutschland zu arbeiten und empfehle jedem Lehrling: Erasmus bringt euch weiter!“ Das fanden auch der verschmitzte Hervé Hauspie und Jorys Rondeau. Beide lernten in der Bäckerei Jannusch nicht nur was Schusterjungen und Spritzkuchen sind. Und Meister Matthias Jannusch fand toll, „dass auch wir uns von den Jungs was abgucken konnten. Die arbeiten viel filigraner.“ „Jeder sollte so ein Erasmus-Projekt machen“, sagt Jorys „Es erweitert den Horizont, verbessert die Sprachkenntnisse und man gewinnt neue Freunde!“

Die Handwerkskammer möchte sich bei den an diesem Projekt teilnehmenden Handwerksbetrieben recht herzlich bedanken:

Autohaus Minnich an der Oder GmbH

Car Check Point, Inh. Sylvio Dieckmann

Maske & Schnitt, Inh. Susanne Brietzke

Dampfbäckerei Jannusch GmbH

Bäckerei- Konditorei Baumgärtel & Café Diana OHG

Blumen Hettmann

Mateusz Krzyzanowski

Mobilitätsberater

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Incoming 2022

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Forza Vicenza – Auslandspraktikum gestartet!

Das Auslandspraktikum in Vicenza ist gestartet. Die ostbrandenburgischen Lehrlinge haben sich in den Gastfamilien eingelebt und starten jetzt mit unserem Partner #EUROCULTURA in eine spannende Zeit bei italienischen Handwerksbetrieben. Wir wünschen gutes Gelingen.

Arbeitsbericht Hannes Albrecht

Zuallererst möchte ich mich bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Mateusz Krzyzanowski , dem Mobilitätsberater, der mir bei allen Fragen, die ich bezüglich des Praktikums oder des Aufenthaltes hatte, mit Rat und Tat zur Seite stand. Ebenfalls möchte ich meinem Ausbildungsbetrieb, der Drei Schilde Gebäudeservice GmbH & Co. KG, danken, der mir die Gelegenheit gab, am Auslandspraktikum teil zu nehmen.

Nach Ablauf der drei Wochen Italien kann ich sagen: Es hat sich gelohnt! Währen meines Aufenthalts gab es sehr anstrengende Tage und Tage die schnell vorüber gingen. Im Nachhinein fällt mir aber nichts Negatives ein, was ich aus meiner Sicht darüber berichten könnte. Die Kammer hat den Ablauf gut organisiert. Sehr gut gefiel es mir, dass ich zusammen mit anderen Azubis in einer WG wohnte. Ich musste mich also mit den anderen arrangieren was die alltäglichen Abläufe nach der Arbeit anging. Dazu gehörten auch die Abende in der Gemeinschaftsküche oder die gemeinsamen Ausflüge in die Stadt und aufs Land. Die ich in Erinnerung behalten werde.

Mein Ausbildungsbetrieb lag innerhalb des Stadtgebietes, so dass ich keine Schwierigkeiten hatte, die Treffpunkte zu erreichen, von denen es zu den jeweiligen Baustellen ging. Ich hatte das Glück, in den drei Wochen mit dem Geschäftsführer des italienischen Malerbetriebes zu arbeiten. Die Arbeiten waren sehr abwechslungsreich. Zu meinem Erstaunen war die erste Baustelle eine Luxusvilla aus dem 18. Jahrhundert. Danach arbeitete ich u.a. in Privatwohnungen, Leerwohnungen (vor der Fertigstellung), an Hausfassaden im Sockelbereich, Treppenhäusern und zu guter Letzt an der Fassade eines Einfamilienhauses.

Ich erlernte die Anwendung der venezianischen Spachteltechnik, die in Italien erstaunlicherweise zum Standard in Innenräumen gehört. Wir rüsteten zusammen eine Fassade ein und verputzten diese anschließend.

Der Aufenthalt in Vicenza half mir selbständiger und zielorientierter zu werden. Ich konnte mich sehr gut auf Englisch mit den italienischen Kollegen verständigen. Die eine oder andere italienische Vokabel lernte ich auch – für mehr reichte die Zeit leider nicht.

Die Atmosphäre in Vicenza war einfach einmalig. In den ersten Tagen hatte ich noch die deutsche Arbeitsweise im Blut, was natürlich meinen Kollegen vor Ort auffiel. Sie sagten, ich solle mich nicht abhetzen. Was für mich anfangs etwas schwierig war, sich aber letzten Endes dann doch einspielte. Meine italienischen Kollegen waren aber keinesfalls gemächlich in dem was er tut. Sie arbeiteten mit viel Freude und legten sehr viel Wert auf das Erscheinungsbild. Deshalb wird bei größeren Bauvorhaben zuerst der genaue Ablauf erörtert, sodass es zu keinen Problemen kommt.

Ich hatte in der ersten Woche noch einige Schwierigkeiten, hauptsächlich wegen der Sprachbarriere. Aber spätestens in der zweiten und dritten Woche hatte ich regelrechten Spaß am Arbeiten mit meinen italienischen Kollegen. Die Ruhe und Gelassenheit gegenüber den anfallenden Aufgaben fehlt mir schon jetzt. Jetzt nach dem Auslandspraktikum gehe ich die Dinge wesentlich gefasster und selbstsicherer an.

Ich kann diese Auslandserfahrung in meiner Branche nur weiter empfehlen. Bekäme ich solch ein Angebot wieder, wäre meine Antwort ein klares Ja.

Sabrina Hass

Alicia Schliebener

Anne-Lena Grünert

Hannes Albrecht

Jonas Bobertag

Marlon Streich

Theo Krechlok

Mateusz Krzyzanowski

Mobilitätsberater

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„Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ 

(PAV)  im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021 – 2027

Weiterführende Informationen finden Sie unter

ESF-Website: www.esf.brandenburg.de

EU-Kommission: www.ec.europa.eu

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie: www.mwae.brandenburg.de

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz: www.mluk.brandenburg.de

Mit der Förderung soll jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben ermöglicht und damit eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg geboten werden. Mit dem Ziel, die Passfähigkeit und Attraktivität der dualen Ausbildung für Jugendliche zu gewährleisten und somit ein leistungsfähiges Ausbildungssystem vorzuhalten, werden daher Maßnahmen gefördert, die dazu dienen:

  • die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken,
  • die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu sichern und
  • die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in  Ausbildung zu steigern

Ziele

Gefördert werden Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“.

  • Aufgaben der Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“ sind:
  • Organisation von Weiterbildungsangeboten für betriebliches Ausbildungspersonal sowie    zielgruppenspezifische Werbung
  • Organisation von Angeboten im Bereich Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen für Auszubildende
  • Organisation von Mentoring für Auszubildende mit geschlechteruntypischer Berufswahl
  • zielgruppenspezifische Werbung für die vorgenannten Angebote
  • Abfrage des Bedarfs bei den Zielgruppen
  • Ermittlung der Teilnehmendenzufriedenheit
  • fortlaufende Weiterentwicklung der Angebote und der Ansprache der Zielgruppen.

Dirk Konzer

Telefon: 0335 5619 - 152
Telefax: 0335 5619 - 117

dirk.konzer@hwk-ff.de

Hinweise für Ausbildungsbetriebe

  1. Vergütung und Mindestvergütung (§ 17)

Ausbildungsbetriebe haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie die MiAV unterschreitet. Angemessen ist auch eine für den Ausbildenden geltende tarifliche Vergütungsregelung. Es gilt der absolute Tarifvorrang, vorausgesetzt, der Ausbildungsbetrieb ist tarifgebunden (Innungsmitglied). Es ist nicht erforderlich, dass der Auszubildende Mitglied der Gewerkschaft ist, die den einschlägigen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Handelt es sich beim Ausbildungsbetrieb um ein Nicht-Innungsmitglied gilt der Tarifvertrag nur kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Um die Innungsmitgliedschaft und damit einhergehende Tarifgebundenheit nachzuweisen, wird die zuständige Stelle (Handwerkskammer) für Lehrverträge, die ab 01.01.2020 abgeschlossen werden, einen Vertragszusatz zum Ausbildungsvertrag abfordern. Hiermit muss die Tarifgebundenheit unter Nennung des geltenden Tarifvertrages und seiner Laufzeit vom Ausbildungsbetrieb bestätigt wird. Zusätzlich müssen Sie angeben, seit wann Sie Mitglied bei der Innung / dem Arbeitgeberverband sind, der Tarifpartner des aufgeführten Tarifvertrags ist. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse um wahrheitsgemäße Angaben, da sich beispielsweise Sozialversicherungsträger das Recht vorbehalten, nichtgezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern und der Lehrling die Möglichkeit besitzt, auch nach Beendigung seiner Ausbildung, gerichtlich gegen den Ausbildungsbetrieb vorzugehen, um Nachzahlungen einzuklagen! 

Die jeweiligen MiAV-Beträge (siehe Tabelle) und die Steigerungsrate sind für die nächsten vier Jahre verbindlich vorgeschrieben. Ab dem Jahr 2024 steht die Ausbildungsvergütung noch nicht fest, sie wird zum 1. November 2023 per Rechtverordnung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bekanntgegeben. Wir informieren Sie dann entsprechend.

Die Ausbildungsvergütungshöhen gelten für alle ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge. Dies umfasst den erstmaligen Abschluss eines Ausbildungsvertrages und gilt auch für einen im Jahr 2020 erfolgten Neuabschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses infolge eines Ausbildungsplatzwechsels zu einem anderen Ausbildungsbetrieb.

Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 geschlossen und in Vollzug gesetzt wurden, gelten in der bis dahin geltenden Fassung weiter.

Somit wird in bestehende Ausbildungsverhältnisse mit demselben Ausbildungsbetrieb nicht eingegriffen.

 

Beginn der Ausbildung

jeweils 1.1. – 31.12.

1. Lehrjahr 2. Lehrjahr

+ 18 Prozent

3. Lehrjahr

+ 35 Prozent

4. Lehrjahr

+ 40 Prozent

2020 515,00 € 607,70 € 695,25 € 721,00 €
2021 550,00 € 649,00 € 742,50 € 770,00 €
2022 585,00 € 690,30 € 789,75 € 819,00 €
2023 620,00 € 731,60 € 837,00 € 868,00 €
 

 

 

 

  1. Pflicht des Ausbildenden zur Bereitstellung von Fachliteratur (§ 14)

Ausbildungsbetriebe haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Zwischenprüfungen/Gesellenprüfung Teil I und Abschluss-/Gesellenprüfungen, auch soweit sie nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, zur Verfügung zu stellen

 

  1. Pflicht zur Freistellung, Anrechnung (§ 15)

Ausbildungsbetriebe dürfen alle Auszubildende an einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen.

Ausbildungsbetriebe haben Auszubildende freizustellen:

  • für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten an mindestens 5 Tagen,
  • an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten, einmal in der Woche (in diesen Fällen sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich zulässig*)
  • an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschluss-/Gesellenprüfung unmittelbar vorangeht.

Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt der § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechend.

 

  1. Teilzeitberufsausbildung (§ 7 a)

Die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Beide Vertragsparteien können eine Verkürzung um bis zu 50 % der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbaren. Dabei verlängert sich im Gegenzug die Ausbildungsdauer um die gekürzte Zeit nach „hinten raus“, auch über die Regelausbildungszeit von z.B. 36 Monaten hinweg. Die Grenze liegt beim Eineinhalbfachen der in der Ausbildungsverordnung vorgesehenen Gesamtausbildungsdauer. Bei der Berechnung der Ausbildungsdauer ist am Ende auf ganze Monate abzurunden.

Die Ausbildungsvergütung kann dann auch entsprechend gekürzt werden.

 

Den kompletten Gesetzestext finden Sie unter: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater gern zur Verfügung.

Jörg Wiesniewski

Sachbearbeiter Prüfungswesen

Telefon: 0335 5554 - 221
Telefax: 0335 5619 - 117

joerg.wiesniewski@hwk-ff.de

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater - MOL, LOS

Telefon: 0335 5619 - 158
Telefax: 0335 5619 - 117

bennet.zimmermann@hwk-ff.de

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM, BAR

Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Eine Haustür, so wie sein Vater Dirk und sein älterer Bruder Maik vor ihm, wollte Kai Haseloff nicht als Gesellenstück bauen – so viel war klar. Er dachte mehr an ein Möbelstück mit mehr Gestaltungsspielraum. Zunächst plante er eine Kommode für seine Eltern, doch sein sein Vater riet ihm, etwas für sich selbst zu konstruieren. Und was lag da näher als ein Schreibtisch, an dem er die Dateien für die CNC-Fräse schreiben könnte, die die Familientischlerei erst kurz vorher erworben hatte?

Die entscheidende Idee kam Kai Haseloff während eines Waldspazierganges. Er war gerade in der grenzenlosen Natur seiner Heimat unterwegs, der Schorfheide nördlich von Berlin, als ihm auf einmal der bestimmte Winkel auffiel, in dem Äste sich gabeln. Das wären auch perfekte Schreibtischfüße, dachte er.

Es folgten 103 Stunden voller Hingabe, um den Tisch aus massiver Eiche zu vollenden. „Die Idee war, dieses schwere Material, leicht und elegant erscheinen zu lassen.“ Kai Haseloff hat dafür die Tischplatte schräg abgeflacht und auch sonst mit liebevollen handwerklichen Details versehen. So kommt der moderne Schreibtisch fast vollständig ohne Schrauben aus, die Verbindungen zwischen Füßen und Platte sind mit durchgestemmten Zapfen versehen. In den Schubkasten, der auf klassischen Holzleisten läuft und sich Push-To-Open öffnen lässt, ist sogar ein geheimes Fach integriert. „Anfangs hatte ich nicht damit gerechnet, dass er so gut ankommt“, erzählt der 20-Jährige. Doch als sich selbst Mitglieder der Prüfungskommission auf den Boden legten, um alle Details des Tisches zu begutachten, dämmerte ihm, dass er etwas besonderes geschaffen hatte.

Seitdem hat der Tisch, der nach seinem Urururopa Franz Friedrich benannt ist, der das Familienunternehmen im Jahr 1859 gründete, für ordentlich Furore gesorgt. Haseloff gewann beim Wettbewerb Die gute Form auf Landesebene den zweiten Preis und ist nun zum Bundeswettbewerb zugelassen. Sein Vater entschied zudem, aus dem Entwurf eine eigene kleine Möbelserie zu machen. Wer möchte, kann nun sowohl den Schreibtisch, als auch einen Esstisch, einen Wohnzimmertisch und eine Sitzbank im gleichen Design aus Massivholz bei der Tischlerei erwerben.

Jetzt folgt der Meister

Kai Haseloff, der in seiner Freizeit gern Schach spielt, erhielt durch seinen Erfolg eine Begabtenförderung. Damit will er nun einen Teil seiner Meisterausbildung finanzieren, die er im Januar in Berlin begonnen hat. Wenn er damit fertig ist, plant er in den Familienbetrieb zurückzukommen, um den Möbelbau, vor allem im Massivholzbereich weiter voranzutreiben. Zusammen mit seinem vier Jahre älteren Bruder Maik will er das Traditionsunternehmen fit für die Digitalisierung machen. „Mit dem Kauf der CNC-Fräse haben wir gute Voraussetzungen geschaffen, unsere über 160-jährige Geschichte auch in Zukunft erfolgreich weiterzuschreiben“, sagt der Groß Schönebecker.

Autor: Robert Iwanetz

Stefanie Pense

Assistentin der Abteilung Berufsbildung

Telefon: 0335 5619 - 150
Telefax: 0335 5619 - 117

stefanie.pense@hwk-ff.de

Die Förderung vorbildlicher Berufsausbildung ist das Ziel des mit 15.000 € dotierten Ausbildungs-Ass der Initiative der Jungen Deutschen Wirtschaft, dem freien Zusammenschluss von Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. und Junioren des Handwerks. Das Ausbildungs-Ass wird in diesem Jahr bereits zum 22. Mal vergeben. Mehr als 140 Unternehmen und Initiativen haben sich beworben. Das hohe Niveau der Bewerbungen zeigt: Die Qualifizierung der Auszubildenden gewinnt in Deutschland weiterhin an Bedeutung.

Das Ausbildungs-Ass wird von der INTER Versicherungsgruppe in Mannheim gestiftet und in Zusammenarbeit mit dem handwerk magazin und Der Handel vergeben.

Die diesjährige feierliche Preisverleihung fand am 13. Dezember 2018 im Bundesminiterium für Wirschaft und Energie in Berlin statt.

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
Telefax: 0335 5619 - 279

michael.thieme@hwk-ff.de