Sind Sie auf der Suche nach neuen Auszubildenen?
Mit dem kostenlosen Einstellungstest von handwerksblatt.de können Betriebsinhaber ihren Bewerbern auf den Zahn fühlen und Schulabgänger vorab checken, ob sie fit für eine Ausbildung im Handwerk sind.
Sind Sie auf der Suche nach neuen Auszubildenen?
Mit dem kostenlosen Einstellungstest von handwerksblatt.de können Betriebsinhaber ihren Bewerbern auf den Zahn fühlen und Schulabgänger vorab checken, ob sie fit für eine Ausbildung im Handwerk sind.
18 verschiedene Einstellungstests, die ein Zufallsgenerator auswählt. 15 herausfordernde Aufgaben, die Kernkompetenzen aus den Bereichen Sozialverhalten, Sprach- und Leseverständnis, Rechtschreibung, Rechnen mit Mengen und Maßeinheiten sowie Logik und Konzentration testen. 20 Minuten Zeit, um alle Fragen zu beantworten. Im Handwerk hält man keine langen Reden, sondern packt direkt mit an.
Los geht’s zum Test!
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Der Azubitest läuft nicht?
Schildern Sie bitte kurz per E-Mail (thielen@handwerksblatt.de), welche Fehlermeldung Sie erhalten haben. Wir werden versuchen, Ihr Problem so schnell wie möglich zu lösen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Festnetz-Nummer mit, damit wir Sie gegebenenfalls telefonisch erreichen können.
Quelle: handwerksblatt.de
Ihr Lehrling hat die Ausbildung mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen und möchte sich danach beruflich weiter qualifizieren?
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Als Stipendiatin oder Stipendiat können im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Für die Bewerbung braucht es eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere berufliche Leistungen, z. B. eine Berufsabschlussprüfung besser als „gut“ oder mit 87 Punkten und mehr. Außerdem ist eine Bewerbung mit einer Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (PLW) oder mit einem begründeten Vorschlag Ihrerseits möglich.
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Bitte machen Sie Ihre Lehrlinge rechtzeitig auf diese Möglichkeit aufmerksam. Es könnte Ansporn für sie sein, die Ausbildung mit Bravour zu meistern. Sie als Unternehmen haben dadurch die Chance, qualifizierte Fachkräfte in Ihrem Betrieb zu beschäftigen.
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Jedes Jahr findet nach Abschluss der Sommerprüfungen der „Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks“ in rund 140 Wettbewerbsberufen statt. Hier können die jungen Fachkräfte zeigen, wie sehr sie ihr Handwerk beherrschen und sich mit anderen Ihres Berufes messen.
Der Ablauf des Wettbewerbes findet auf drei Ebenen statt. Zunächst werden die Kammersieger aufgrund des Notendurchschnittes der Gesellenzeugnisse ermittelt. Diese können dann zu einer weiteren Ausscheidung auf Landesebene antreten. Auf Bundesebene erfolgen die Platzierungen durch die jeweiligen Landessieger.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes ist: Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung muss mindestens mit der Gesamtnote 2 abgeschlossen sein und der/ die TeilnehmerIn darf das 27. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Anmeldungen für die Teilnahme am Landeswettbewerb nimmt die Handwerkskammer entgegen. Am Ende der Ausbildungszeit sprechen wir gezielt die JunggesellenInnen an, welche die entsprechenden Ausbildungsleistungen erreicht haben, ermitteln den/die KammersiegerIn des jeweiligen Berufes und laden zum Landeswettbewerb ein.
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Aber auch Sie als Unternehmen können Ihren „ehemaligen“ Lehrling mit einem entsprechenden Ausbildungsabschluss bei uns anmelden. Wir prüfen dann, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme am Landeswettbewerb vorliegen. Denn bei erfolgreicher Teilnahme am Berufswettbewerb ist dies nicht nur ein weiteres “Plus“ auf dem Lebenslauf der jungen Fachkraft und für seine Aufnahme in das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“, sondern zeigt die gute betriebliche Ausbildungsleistung Ihres Unternehmens und Ihres Ausbilders. Die SiegerInnen sind dabei die beste Werbung für qualifizierten fachlichen Fachkräftenachwuchs in Ihrem Betrieb.
Die Teilnahme selbst ist für Gesellinnen und Gesellen freiwillig und gebührenfrei.
Neugierig geworden? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die bundesweite Aktion der Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften unterstützt mit dieser Spendenaktion BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“
© hwk-ff.de/Leif Kuhnert
Am 20. September (ursprünglich zum 1. Juni 2021 geplant) wird gemeinsam mit Schülern für das Handwerk geradelt. Die Aktion möchte vor allem Aufmerksamkeit für soziale Projekte und das Handwerk erzielen. Je mehr sich beteiligen, um so größer ist die Wirkung.
Initiatoren der Kampagne sind Jule Rombey (Miss Handwerk 2019) und Sven van Dyk (Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Oderland). Boxlegende Axel Schulz unterstützt als Schirmherr die Aktion.
An alle Ausbildungsbetriebe:
Unser Berufsstand braucht mehr denn je qualifizierten Nachwuchs. Dafür sorgen Sie mit Ihren Lehrlingen – Handwerksdaumen hoch für Sie!
Wenn Sie Auszubildende haben, die sich innerhalb und außerhalb bzw. rund um die Ausbildung in besonderer Form engagieren, dann lassen Sie es uns wissen.
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir zukünftig den „Lehrling des Monats” finden, verdient ins Rampenlicht stellen und der Öffentlichkeit präsentieren. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
… denn, nicht nur Naturtalente gehören ins Rampenlicht!
„Das fühlt sich gut an“
„Eigentlich stamme ich aus Westpolen. Ich kam nach Frankfurt (Oder), um hier Deutsch zu lernen und mein Abitur...
„Das ist genau mein Ding“
„Das ist ja ein Ding“, sagte der sichtlich überraschte Max Danne aus Heckelberg-Brunow, als er von Hwk-Hauptgeschäftsführer, Frank...
„Ich möchte mich weiterentwickeln“
Herzlichen Glückwunsch zum "Lehrling des Monats", Laurent Heinz Rappe in Eberswalde.
Seit drei Jahren erlernt Laurent Heinz Rappe den...
„Ziele sind wichtig im Leben“
Herzlichen Glückwunsch zum "Lehrling des Monats", Jamie-Lee Genz in Bernau.
Überrascht zeigte sich Jamie-Lee Genz, als sie von Michaela...
„Ich bin hier glücklich“
Herzlichen Glückwunsch zum "Lehrling des Monats", Nora Heese in Wriezen.
"Ich bin der Meinung, dass Betriebe junge Leute nur...
„Ich will einfach einen guten Job machen.“
Es hat ein wenig gedauert, bis Nicole Hauptmann ihren Weg und das Team fand, in dem sie gerne...
Mission: Präventivarbeit bei Kindern
Maria Ahne aus Tornow fand über ein Praktikum zu Hoffmann-Brillen in Eberswalde. Seine Ausbildung möchte der fleißige Lehrling...
Holz ist schön
Tanja Barth ist Lehrling des Monats Mai. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer...
„Ich wappne mich für eine neue technische Revolution“
„Ursprünglich wollte ich das Abitur machen und dann Landwirtschaft studieren“, sagt Paul Julius Fischer (18). Aber...
Lehre mit Köpfchen und Kraft stemmen
Der Junge stemmt tatsächlich Lasten – als ehemaliger Leistungssportler der Frankfurter Sportschule ist er noch immer...
Mit folgendem Formular können Sie Ihren Vorschlag direkt an uns senden. Alternativ steht ihnen rechts das Anmeldeformular als PDF zur Verfügung.
© hwk-ff.de/Leif Kuhnert
Sie haben bereits Ihren passenden Azubi gefunden und ihm eine Zusage erteilt? Dann ist es jetzt Zeit einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, der alle rechtlichen Grundlagen des Ausbildungsverhältnisses regelt.
Der Antrag kann dabei schriftlich oder elektronisch gestellt werden – die Ausbildungsvertragsniederschriften müssen beigefügt werden – und er muss danach sofort in die Lehrlingsrolle eingetragen werden.
Vereinfachen Sie sich Ihre Arbeit! Es gibt die Möglichkeit des „Lehrvertrages online“. Dieser ist einfach und unkompliziert am Computer, unterwegs am Smartphone oder auf dem Tablet auszufüllen, hat eine übersichtliche Form und gute Lesbarkeit.
Nutzung des Kunden-Login
Noch bequemer und schneller wird es für Sie, wenn Sie einen Kundenlogin beantragen. Sie müssen Ihre Unternehmerdaten nur einmalig eingeben und können bei jeder weiteren Anmeldung darauf zurückgreifen. Die Anmeldung dafür ist kostenlos. Ihr persönliches Passwort wird Ihnen nach Antragstellung per E-Mail zugesandt.
Der „Lehrvertrag online“ stellt eine praktikable Alternative zum Papierformular dar, um schnell und sicher einen Ausbildungsvertrag mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinhalten zu verfassen.
Ihre Vorteile:
Die ausgedruckten und unterschriebenen Vertragsunterlagen senden Sie einfach per Post an die Handwerkskammer. Beachten Sie dabei, dass bei minderjährigen Auszubildenden die Unterschrift der Sorgeberechtigten und die Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung benötigt wird.
Was Sie noch wissen müssen:
Neben der Vollständigkeit der Vertragsinhalte ist auch die Einhaltung der rechtlichen und tariflichen Vorgaben für die Ausbildungsvergütung, den Urlaub, die Arbeitszeiten etc. wichtig!
Die zu vereinbarenden Lehrvertragsinhalte wurden mit der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiMoG) und mit der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) zum 01.01.2020 erweitert. In der Anlage D der HwO ist festgelegt, welche Daten in der Lehrlingsrolle erfasst werden müssen. Durch die nun vorliegende Komplexität an Vertragspunkten und dem Platzmangel auf den bisherigen Vertragsvorlagen ist eine übersichtliche Vertragsgestaltung in Schriftform künftig sehr schwierig.
Ausbildungsberaterin UM, BAR
Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371
Aufgeteilt nach Regionen im Kammerbezirk Ostbrandenburg stehen drei Ausbildungsberater sowohl Lehrlingen als auch Betrieben beratend zur Seite. Sie sind erster Ansprechpartner für Lehrlinge, die sich in einer Ausbildung befinden oder bald mit der Ausbildung beginnen möchten. Und für Unternehmen, die bereits ausbilden oder dies zukünftig anstreben.
Die Beratung kann vor Ort erfolgen und umfasst folgende Themen:
Auch die Beratung und Vermittlung in schwierigen Situationen zwischen Lehrling und Arbeitgeber gehören zum kostenfreien Serviceangebot der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort!
Darüber hinaus überprüfen die Ausbildungsberater freie Bildungsträger bei ihrer Durchführung von Berufsausbildungen und nehmen an Gesellenprüfungen teil, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Sie sind im ständigen Austausch mit Innungen und den Kreishandwerkerschaften.
Ausbildungsberaterin UM, BAR
Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371
Mitgliedsbetriebe des Metallverbandes können die Berichtsheft App zudem bei Anmeldung bis zum 1. September 2020 für max. 4 Auszubildende pro Betrieb für ein Lehrjahr kostenfrei nutzen. „Damit wollen wir als Bundesverband einen kleinen Beitrag dazu leisten, die Liquidität in den Betrieben zu schonen und gleichzeitig einen Schritt in Sachen Digitalisierung zu fördern“, erläutert Hauptgeschäftsführer Markus Jäger dieses Aktionsangebot an Mitgliedsbetriebe.
Die Berichtsheft App Metall ermöglicht es Auszubildenden, den Ausbildungsnachweis per App auf dem Smartphone zu führen. Die Ausbilder können jederzeit nachvollziehen, ob und wann die Berichte geschrieben wurden. Sie können mittels Hinweisfunktion Nachfragen stellen. Auch Fachberichte und ÜBL-Nachweise können von den Azubis hochgeladen und vom Ausbilder einfach kontrolliert werden. In der App sind immer die aktuellen Rahmenlehrpläne hinterlegt, so dass ein Soll-Ist-Abgleich der Ausbildungshinhalte jederzeit möglich ist. Wenn es Änderungen im Bereich der Berufsbildung gibt, werden diese durch den Bundesverband Metall sofort berücksichtigt. Ausbilder greifen über das Ausbilder-Backend am PC oder Laptop auf die Berichte der Auszubildenden zu, dies können sie jederzeit und überall machen. Am Ende der Ausbildung können die Berichte papierlos an den Prüfungsausschuss übermittelt werden. In einer kurzen Videobotschaft zeigt der Bundesverband wie die App im Ausbildungsalltag funktioniert: Youtube-Video
Voraussetzung für die Anwendung der Berichtsheft App Metall ist der Eintrag zur Führung eines elektronischen Berichtsheftes im Ausbildungsvertrag. Der Eintrag kann nachträglich noch geändert werden, d.h. ein Wechsel von schriftlich auf digital ist jederzeit möglich, muss der zuständigen Handwerkskammer jedoch angezeigt werden. Ein entsprechendes Formular steht zum Download im Ausbilder-Backend der Desktop-Variante bereit.
Die App kostet regulär 34,90 € pro Jahr zzgl. MwSt. für Mitgliedsbetriebe (41,90 für Nichtmitglieder). Bei Buchung für den gesamten Ausbildungszeitraum werden 20% Rabatt gewährt. Im Aktionszeitraum bei Buchung bis 1. September 2020 sind für Mitgliedsbetriebe bis zu 4 Auszubildende im ersten Jahr kostenlos.
Anmeldung: www. berichtsheft.metallausbildung.info
PJ66431470
Ansprechpartner für Rückfragen:
Christian Krause, Referent Bildung im Bundesverband Metall
Tel.: +49 (0)201 89619 31, E-Mail: christian.krause@metallhandwerk.de
Michaela Schmidt, Abteilungsleiterin Berufsausbildung Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, informiert in einem Gespräch mit dem Deutschen Handwerksblatt (DHB) zu Terminen, zu Ausbildungsfragen/-problemen und zu Prüfungen in den nächsten Tagen und Wochen.
DHB: Lässt sich sagen, wie die Berufsschulausbildung nun fortgesetzt wird?
Michaela Schmidt: Ab 4. Mai beginnt für die Lehrlinge des 3. Ausbildungsjahres die Prüfungsvorbereitung. Parallel startet auch die für die Prüfungen des 2. Ausbildungsjahres.Die Berufsschulausbildung an den Oberstufenzentren (OSZ) wird für alle Azubis im 3. Ausbildungsjahr fortgesetzt. Für das 2. Ausbildungsjahr gibt es bei vielen OSZs das Homeschooling. Aber darüber entscheidet jedes OSZ für sich, je nach den eigenen Möglichkeiten. Lehrling und Betrieb können sich täglich an den OSZs informieren, was wie wann angeboten wird. Es gibt Berufsschulen, die den Lehrlingen Aufgaben zur Erarbeitung bzw. Wiederholung des Unterrichtsstoffes (mit)gegeben haben. Fest steht: Fachlehrer bieten sich in jedem OSZ für telefonische Fragen und Online-Konsultationen an. Vereinzelt haben wir Berufsschulen, die auch über eine Online-Lernplattform verfügen. Die Betriebe sollten sich dazu mit ihren Azubis austauschen und auch mit der Schule Kontakt aufnehmen.
DHB: Können Lehrlinge in den kommenden Wochen wegen des Ausfalls/Wegfalls von Unterricht/ÜLU im Betrieb komplett mitarbeiten?
Michaela Schmidt: Lehrlinge müssen in den unterrichtsfreien Wochen selbstverständlich in den Betrieb gehen. Der Betrieb sollte die Lehrlinge dann mindestens zwei Tage in der Woche, in der eigentlich Berufsschule stattgefunden hätte, freistellen. So können sie die Aufgaben zu Hause lösen bzw. abarbeiten. Es gibt Schulen, die vergeben auf diese Aufgaben Noten. Unsere dringende Bitte als Kammer an die Ausbildungsbetriebe: Geben Sie den Lehrlingen die Zeit für die Aufarbeitung, das Nachholen und die Wiederholung des Unterrichtsstoffes.
DHB : Gibt es für Lehrlinge eine Kurzarbeiterregelung?
Michaela Schmidt: Nein, auf Bundesebene nicht. Die brandenburgische Landesregierung prüft nächste Woche, ob und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es geben kann. Auf jeden Fall gilt: Jeder Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, zuerst alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Der Betrieb sollte gemeinsam mit dem Lehrling über Möglichkeiten nachdenken, wie auch ohne Kurzarbeitergeld die komplizierte Lage überbrückt werden kann, ganz sicher durch theoretische Arbeitsaufgaben, die der Lehrling zu Hause lösen muss. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, haben die Lehrlinge Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Wenn die 6 Wochen rum sind, in dieser Sechs-Wochen-Frist vorhandene Überstunden abgebummelt worden sind, auch der anteilige Urlaub, der bis jetzt angefallen ist, genommen wurde, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Rechnen wir beispielsweise bzw. musterhaft ab ca. 16. März, dann ist die 6-Wochenfrist am 30. April rum.
DHB: Welche Unterstützung/staatliche Hilfen gibt es, um Ausbildungsverhältnisse aufrecht zu erhalten?
Michaela Schmidt: Leider momentan in Brandenburg und vielen anderen Bundesländern noch keine. Aber es ist eine Forderung der Kammern und des ZDH, dass finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen für die Betriebe, die einen Lehrling aus einem Konkursunternehmen übernehmen. Das gleiche soll auch für Azubis gezahlt werden, deren Lehrverhältnisse wegen der Corona-Situation gekündigt wurde.
DHB: Werden Ausbildungsbetriebe gefördert – steuerlich, finanziell?
Michaela Schmidt: Nein. Es gibt zu viele unbesetzte Stellen, als dass zusätzliche Fördermittel für Ausbildungsbetriebe ausgereicht werden. Vielleicht ändert sich das, wenn sich wirtschaftliche Schwierigkeiten in Betrieben für eine Lehre durch die Corona-Krise auf die Zahl der Lehrverhältnisse auswirken. Oder wenn Lehrlinge ihre Gesellenprüfungen nicht rechtzeitig absolvieren konnten.
DHB: Gibt es, wie in den 1990er/2000er Jahren, die Möglichkeit, dass die HWK die gekündigten Lehrlinge in Ausbildungsverbünden auffängt und erfolgreich durch die Krise führt?
Michaela Schmidt: Momentan nicht. Aber es gibt verschiedene Szenarien, die momentan mit den Kammern besprochen werden. Je nachdem, wie lange diese Situation anhält, könnte es eine Möglichkeit sein, Lehrlinge erfolgreich zu einer Prüfung zu führen. Aber auch dazu müssten dann zeitnah Entscheidungen auf Landes- und auf Bundesebene getroffen werden, da auch die Finanzierung solcher Maßnahmen geklärt werden muss.
DHB: Warum ist es aus Ihrer Sicht ein Fehler, wenn Betriebe sich jetzt von ihren Lehrlingen trennen?
Michaela Schmidt: Weil wir davon ausgehen können, dass auch nach Überwindung der Corona-Pandemie die Handwerksunternehmen weiterhin dringend Fachkräfte benötigen. Jeder Lehrling, der jetzt eine Kündigung erhält, wird einen neuen Betrieb finden, der ihn weiter ausbildet und ihn danach auch beschäftigt. Davon bin ich überzeugt.
DHB: Dürfen Lehrbetriebe aus Corona-Gründen kündigen?
Michaela Schmidt: Nein. Gesetzliche Regelungen sind aufgrund der Corona-Situation nicht außer Kraft gesetzt. Im BBiG § 22 ist festgelegt, wann ein Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann. Und die Möglichkeiten einer Kündigung sind bei Lehrlingen sehr eingeschränkt. Wir appellieren, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Zeit der Krise gemeinsam und miteinander zu überbrücken. Unsere Ausbildungsberater werden die Betriebe und deren Lehrlinge gern beraten, wie es gelingen kann, das Lehrverhältnis fortzusetzen.
DHB: Sind Prüfungstermine bekannt? Erfolgen die Prüfungen online?
Michaela Schmidt: Die HWK hat festgelegt, dass die Zwischen- und Gesellenprüfungen ins II. / IV: Quartal 2020 verschoben werden. Es ist beabsichtigt, ab Juni bis hoffentlich Ende August alle Abschluss- und die Gesellenprüfungen durchzuführen. Es können sich natürlich Verschiebungen ergeben. Wir hatten alle Prüfungen, die bis Ende April stattfinden sollten, abgesagt. Der Sommerprüfungszeitraum beginnt im Handwerk in Brandenburg erst im Juni und geht bis Ende August. Noch haben wir gute Chancen, unsere Prüfungen durchzuführen. Wir sind momentan dabei, einen Prüfungsteil einer Meisterprüfung online vorzubereiten. Erfahrungen haben wir auf diesem Gebiet leider noch nicht. Es ist im Handwerk auch sehr schwer, onlinegestützte Prüfungen durchzuführen. Die Prüfungen finden zum größten Teil in Form von praktischen Arbeiten statt.
DHB: Wie kann, soll der Unterrichts- und ÜLU-Ausfall nachgeholt werden?
Michaela Schmidt: Sorge bereitet mir, dass die ausbildungsbegleitenden Hilfen für unsere schwächeren Azubis auch nicht stattfinden bzw. durchgeführt werden. Wir checken, wie man versäumte Stunden schnellstmöglich nachholen kann. Vielleicht bieten wir als Handwerkskammer Unterricht an. Wir sind bemüht, alle ÜLU-Kurse, die zur Zeit ausfallen, schnellstmöglich nachzuholen.
DHB: Verlängert sich die Ausbildungszeit?
Michaela Schmidt: Sie verlängert sich nicht automatisch! Dazu müssen die Betriebe und ihr(e) Lehrling(e) einen Antrag auf Verlängerung bei der Handwerkskammer einreichen. Bundesweit besteht ein Grundkonsens, dass in den Fällen, in denen die Prüfung nicht mehr vor vertraglichem Ausbildungsende abgelegt werden kann, sondern verschoben wird, die Ausbildungsverträge bis zu dem dann neuen Prüfungstermin verlängert werden sollen. Das Problem liegt darin, dass wir für diese Art der Verlängerung keine Rechtsgrundlage haben. Wenn aber beide Parteien (Lehrling und Ausbilder) den Willen bekunden, dass Vertragsverhältnis bis zum Ablegen der Prüfungen zu verlängern, wird die Kammer diesem Antrag stattgeben. Bitte suchen Sie unbedingt das Gespräch mit den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer.
Den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erreichen seitens der Handwerksunternehmen und der Handwerksorganisation gegenwärtig verstärkt Fragen zum Coronavirus und dem Umgang damit bzw. mit hieraus erwachsenden Problemen. Nachfolgend finden Sie verschiedene Hinweise, Materialien und Internetseiten mit aktuellen Informationen rund um diese Thematik.
Allgemeine Informationen
Robert Koch-Institut: und
Bundesministerium für Gesundheit: zum Coronavirus
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen über Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Auswärtiges Amt: Information für Reisende/Dienstreisen
Arbeitsschutz und Gesundheitshinweise für Betriebe zum Coronavirus
Im Folgenden möchten wir Sie auf verschiedene Informationsmaterialien bzw. Informationsquellen zum Thema Coronavirus aufmerksam machen:
“ aktualisiert.
bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen.
Maßnahmen zur Entlastung der von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen
Der Koalitionsausschuss hat zur Entlastung der von den Folgen des Coronavirus betroffenen Unternehmen kurzfristige Entlastungsmaßnahmen und darüber hinaus ein Investitionsprogramm beschlossen. Informationen finden Sie hier
Kurzarbeit und Ausbreitung des Coronavirus
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer aktuellen Meldung ausdrücklich klargestellt, dass bei Auftragsengpässen durch das Coronavirus die Beantragung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich ist.
Vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist möglich, wenn die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann der Fall sein, wenn aufgrund des Coronavirus zum Beispiel Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird. Die Leistung muss wie sonst bei Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber beantragt werden.
Eine Beantragung ist auch online möglich. Informationen rund um das Thema Coronavirus bietet zudem eine von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Hotline: 0800 45555 20.
Sicherheiten für Kredite
Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) kann es bei einigen Handwerksbetrieben möglicherweise zu Lieferengpässen oder anderweitigen Ausfällen kommen. Unter Umständen können Aufträge nicht (rechtzeitig) erfüllt werden. Sollten zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Deutschen Bürgschaftsbanken diese mit Bürgschaften besichern.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann in wenigen Minuten und sicher über das Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Eine Übersicht und die Kontaktdaten der Bürgschaftsbanken stehen auf folgender Seite zur Verfügung: https://vdb-info.de/mitglieder
Infos vom BMWi und Auswärtigen Amt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine und dessen eventuelle wirtschaftsrelevanten Auswirkungen veröffentlicht, auf der auch eine Hotline für Unternehmen benannt wird.
Reisehinweise für China sowie weitere aktuelle Informationen werden vom Auswärtigen Amt bereitgestellt.
Quelle: im März 2020
Sekretariat Gewerbeförderung
Telefon: 0335 5619 – 120
Telefax: 0335 5619 – 123
Weiterführende Hinweise für Betriebe in akuten betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten finden Sie hier.