Begabtenförderung – Hat Ihr Lehrling Lust auf mehr?


Ihr Lehrling hat die Ausbildung mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen und möchte sich danach beruflich weiter qualifizieren?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Als Stipendiatin oder Stipendiat können im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Für die Bewerbung braucht es eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere berufliche Leistungen, z. B. eine Berufsabschlussprüfung besser als „gut“ oder mit 87 Punkten und mehr. Außerdem ist eine Bewerbung mit einer Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (PLW) oder mit einem begründeten Vorschlag Ihrerseits möglich.

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Bitte machen Sie Ihre Lehrlinge rechtzeitig auf diese Möglichkeit aufmerksam. Es könnte Ansporn für sie sein, die Ausbildung mit Bravour zu meistern. Sie als Unternehmen haben dadurch die Chance, qualifizierte Fachkräfte in Ihrem Betrieb zu beschäftigen.

© luismolinero-stock.adobe

Stefanie Pense

Assistentin der Abteilung Berufsbildung

Telefon: 0335 5619 - 150
Telefax: 0335 5619 - 117

stefanie.pense@hwk-ff.de

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