Berichtsheft – Was ist das?


Das Thema Berichtsheft oder auch Ausbildungsnachweis ist für uns Ausbildungsberater*innen immer wieder ein zentrales Thema. Leider erscheint in einigen Ausbildungsbetrieben der Umgang mit dem Ausbildungsnachweis in der Ausbildungspraxis häufig eine „notwendige Nebensache“ zu sein und wird in einigen Fällen geradezu stiefmütterlich gehandhabt.

Das trifft sowohl auf Ausbilder, als auch auf Lehrlinge zu. Dabei sollte für beide Seiten das Interesse sehr groß sein, den Ausbildungsnachweis ordentlich in die Ausbildung einzubinden. Hierzu zählt das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes vom Lehrling und aus Sicht der Ausbilder*innen, das regelmäßige Kontrollieren und Abzeichnen. Nur so erfüllen Sie die entsprechende Vereinbarung aus dem Berufsausbildungsvertrag. Das Berichtsheft dient schließlich der inhaltlichen Dokumentation der Ausbildung für beide Seiten. Der Ausbilder kann sich durch regelmäßige Kontrolle u.a. ein gutes Bild zu den aktuell vermittelten theoretischen Ausbildungsinhalten der Berufsschule und den Inhalten der durchgeführten überbetrieblichen Lehrgänge machen und diese besser in den Ausbildungsprozess im Betrieb einbinden. Es fällt dem Lehrling leichter, tatsächlich ausgeführte Tätigkeiten besser wiederzugeben, wenn er das Berichtsheft in kurzen Abständen (z. B. wöchentlich) führt. Für den Ausbilder ergibt sich der Vorteil, die Inhalte besser nachvollziehen zu können. Kurzum, wir empfehlen die wöchentliche Kontrolle des Ausbildungsnachweises in den betrieblichen Ausbildungswochen!

© hwk-ff.de/Silke Köppen

Grundsätzlich ist die Möglichkeit zum Führen des Ausbildungsnachweises vom Betrieb zu schaffen. Seit 2017 kann der Nachweis schriftlich oder elektronisch (digital) umgesetzt werden. Wichtig ist, die Variante der Nachweisführung im Ausbildungsvertrag schriftlich festzulegen! Ein Wechsel der Form ist während der Ausbildung durchaus gestattet, ist der Handwerkskammer allerdings als Änderung zum Berufsausbildungsvertrag anzuzeigen. In beiden Fällen muss das Angebot für den Lehrling kostenfrei sein.  Das Führen des Berichtsheftes zählt mit zur Ausbildungszeit des Auszubildenden und sollte vom Betrieb ausreichend bei der Tages- oder Wochenplanung berücksichtigt werden!

Haben beide Vertragspartner während der Ausbildung diesen Weg beherzigt, wird der Ausbildungsnachweis vollständig sein und ein großer Schreck, wegen fehlenden Ausbildungszeiten oder gar großer nicht nachvollziehbarer Lücken, bei der Prüfungsanmeldung ausbleiben. Ein unvollständiges Berichtsheft kann die Zulassung zur Gesellenprüfung gefährden.

Ihre Ausbildungsberater

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM, BAR

Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

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Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater - MOL, LOS

Telefon: 0335 5619 - 158
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