Das Thema Berichtsheft oder auch Ausbildungsnachweis ist für uns Ausbildungsberater*innen immer wieder ein zentrales Thema. Leider erscheint in einigen Ausbildungsbetrieben der Umgang mit dem Ausbildungsnachweis in der Ausbildungspraxis häufig eine „notwendige Nebensache“ zu sein und wird in einigen Fällen geradezu stiefmütterlich gehandhabt.
Das trifft sowohl auf Ausbilder, als auch auf Lehrlinge zu. Dabei sollte für beide Seiten das Interesse sehr groß sein, den Ausbildungsnachweis ordentlich in die Ausbildung einzubinden. Hierzu zählt das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes vom Lehrling und aus Sicht der Ausbilder*innen, das regelmäßige Kontrollieren und Abzeichnen. Nur so erfüllen Sie die entsprechende Vereinbarung aus dem Berufsausbildungsvertrag. Das Berichtsheft dient schließlich der inhaltlichen Dokumentation der Ausbildung für beide Seiten. Der Ausbilder kann sich durch regelmäßige Kontrolle u.a. ein gutes Bild zu den aktuell vermittelten theoretischen Ausbildungsinhalten der Berufsschule und den Inhalten der durchgeführten überbetrieblichen Lehrgänge machen und diese besser in den Ausbildungsprozess im Betrieb einbinden. Es fällt dem Lehrling leichter, tatsächlich ausgeführte Tätigkeiten besser wiederzugeben, wenn er das Berichtsheft in kurzen Abständen (z. B. wöchentlich) führt. Für den Ausbilder ergibt sich der Vorteil, die Inhalte besser nachvollziehen zu können. Kurzum, wir empfehlen die wöchentliche Kontrolle des Ausbildungsnachweises in den betrieblichen Ausbildungswochen!