Beschreibung
Es ist eine sensible Aufgabe, die viele Fähigkeiten erfordert: Im Trauerfall unterstützt du als Bestattungsfachkraft Menschen, die einen Angehörigen verloren haben. Aus diesem Grund benötigst du neben fachlichen Kenntnissen bei deiner Arbeit ein gutes Gespür für die Situation. Einfühlungsvermögen ist für dich als Bestattungsfachkraft eine wichtige Voraussetzung.Zu deinen Aufgaben gehören die fachgerechte Überführung und Behandlung von Verstorbenen ebenso wie die organisatorische und verwaltungsmäßige Abwicklung von Begräbnissen bei Erd- und Feuerbestattungen. Weil du auch Särge ausstattest sowie anpasst und dabei mit modernen Werkzeugen und Maschinen umgehst, solltest du zusätzlich handwerkliche Fähigkeiten mitbringen. Daneben musst du kaufmännisch fit sein, um über Bestattungsvorsorge und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beraten und entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Außerdem kennst du dich mit Rechtsvorschriften, Gesundheitsbestimmungen und den Bräuchen rund um die Bestattung aus.
Ein gutes Gespür und der richtige Ton
Als Bestattungsfachkraft arbeitest du in erster Linie in Bestattungsunternehmen und in der Friedhofsverwaltung. Du solltest für diesen Ausbildungsberuf die Fähigkeit mitbringen, den richtigen Ton zu treffen. Auch dein Gespür für die Gefühle der Menschen ist gefragt. Wenn du eine vielfältige anspruchsvolle Tätigkeit suchst und mit Tod und Trauer umgehen kannst, dann könnte dies der richtige Beruf für dich sein.
Vergütung/Urlaub
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 625,00 €
2. Lehrjahr: 735,00 €
3. Lehrjahr: 840,00 €
Ausbildungsdauer
3 Jahre
überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.
Urlaubsanspruch
Der Urlaub für Auszubildende beträgt jährlich 28 Arbeitstage.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Berufsschule
Meldeschule:
OSZ Potsdam – Mittelmark
Schulteil Werder
Altenkirch-Weg 6-8
14542 Werder
Tel.:03328 – 35070
Fax.:03328 – 350717
Berufsschule:
Staatliche Berufsschule Bad Kissingen/ Bayern
Seestraße 11
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971 206-0
Fax: 0971 7206-50
Kontakt
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM, BAR
Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371