Darf ich ausbilden?


Wer heute die Fachkräfte von morgen ausbilden möchte muss einiges beachten:

Traditionell wird im Handwerk zwischen einem zulassungspflichtigen, zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe unterschieden. Welche fachlichen Anforderungen Ausbilder mitbringen müssen, hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie der Ausbildungsberuf eingeordnet wird.

Wichtig ist, dass Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sind, um eine Berechtigung für das Ausbilden von Lehrlingen zu erhalten.

Im zulassungspflichtigen Handwerk führt der Weg zum Ausbilder in der Regel über die Meisterprüfung im Ausbildungsberuf oder in einem mit diesem verwandten Handwerk (§ 22b HwO). Handwerker die eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung erhalten haben können ebenfalls die Aufgabe des Ausbilders übernehmen, wenn Sie die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Ausbildereignungsprüfung sorgt für den Nachweis von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen und wird durch die Ausbildereignungsverordnung geregelt.

In einem zulassungsfreien oder handwerksähnlichem Gewerbe berechtigt die bestandene Gesellen- oder Abschlussprüfung in dem Beruf oder der passende Abschluss an einer Hochschule zur Ausbildung. Voraussetzung ist, dass Handwerker oder Hochschulabsolventen genügend Berufserfahrung gesammelt und eine Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Darüber hinaus dürfen Lehrlinge nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte dafür geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht. Die Eignung der Ausbildungsstätte muss eine vollumfängliche Berufsausbildung in dem Beruf ermöglichen.

Immer wenn ein Betrieb erstmals ausbilden oder seine Ausbildungsberufe erweitern möchte, kommen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer ins Unternehmen und prüfen vor Ort, ob die Eignungen der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals dafür vorliegen. Ist dies nicht der Fall, geben sie Tipps und Hinweise, wie die Eignung hergestellt werden kann.

Gern informieren Sie die Ausbildungsberater persönlich.

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM, BAR

Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 5619 - 146
Telefax: 0335 5619 - 117

gunnar.schulz@hwk-ff.de

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater - MOL, LOS

Telefon: 0335 5619 - 158
Telefax: 0335 5619 - 117

bennet.zimmermann@hwk-ff.de

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