BMVI stellt 50 Mio. Euro für E-Mobilität bereit


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Neues Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen

Das neue Förderprogramm des BMVI hilft bei der Anschaffung von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb. Damit können kleinere und mittlere Unternehmen Unterstützung für die Mehrkosten im Vergleich zum Kauf  konventioneller Fahrzeugen beantragen. Je nach Unternehmensgröße werden anteilig 40 bis 60 Prozent der Mehrkosten der E-Mobilität gefördert. Zusätzlich hilft das Förderprogramm bei der Anschaffung von Ladestationen.

Anträge sind bis zum 14.09.2020 möglich

Das Förderprogramm zur E-Mobilität des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird voraussichtlich zu Anfang August 2020 auf der Seite des Projektträgers Jülich (PTJ) veröffentlicht. Wer Fördergelder beantragen will, hat dafür ab Bekanntgabe sechs Wochen Zeit. Bewilligt werden Anträge nach dem Windhundprinzip – je früher Fördergelder beantragt werden, um so sicherer ist eine Förderung. Neben kleinen und mittleren Unternehmen können auch Großunternehmen Fördergelder für die E-Mobilität erhalten, wenn sie über einen Handwerksnachweis verfügen.

Dieser neue Förderaufruf ist nicht mit dem bestehenden Umweltbonus kombinierbar. Seit Juni wurde der Bundesanteil des Umweltbonus verdoppelt, sodass Sie hier 6.000 Euro plus die 3.000 Euro vom Hersteller bekommen. Hier muss je nach Modell abgewägt werden, welcher Förderweg der optimale ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Projektträgers sowie hier.
Gern stellen wir Ihnen den Förderaufruf des BMVI auf diesen Seiten als Download zur Verfügung.

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