Ab dem 24. November 2020 wird die Anschaffung von für E-Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Zuschuss vom 900 Euro gefördert! Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnimmobilien, sowohl Vermieter als auch Mieter.
Förderbedingungen
- die Ladestation muss eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen
- die Ladestation muss über eine intelligente Steuerung verfügen
- der Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien kommen.