Umsetzung dieser Neuregelungen in der Praxis stellt die Anwender vor große Herausforderungen
Das Bundesfinanzministerium lehnt eine längere Schonfrist bei der Kassenaufrüstung als die bereits seit dem 1.1.2020 gewährte ab. Einen Aufschub für die Aufrüstung von Kassen mit zertifizierter Software kann jedoch individuell beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.