Mehr Zeit für die Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen


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Das Land Brandenburg verlängert die Frist der Kassenumstellung um sechs Monate. Bisher sollten alle Kassensysteme bis 30. September 2020 mit einer TSE-Lösung nachgerüstet werden. Nun gilt der 31. März 2021 als Stichtag für die Um- oder Nachrüstung der Kassen. Die verlängerte Frist muss nicht beantragt werden und wird stillschweigend gewährt. Allerdings können noch nicht mit einer TSE umgerüstete Kassen ab 1. Oktober 2020 nur weiter genutzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Einbau einer TSE wurde bis zum 31.08.2020 beauftragt.
  • Es wird vom beauftragten Unternehmen bestätigt, dass der Einbau einer TSE bis zum 30.09.2020 nicht durchgeführt werden konnte.
  • Ein konkreter Einbautermin liegt vor.
  • Der Einbau muss bis spätestens 31.03.2021 abgeschlossen sein.
  • Es wird die Belegausgabepflicht erfüllt.
  • Für die Veranlagungszeiträume 2010 – 2020 wurde kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. Steuergefährdung durchgeführt, dass mit einer Verurteilung, einem Strafbefehl, einer Auflage oder einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurde.
  • Nachweise der Voraussetzungen sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung aufzubewahren.

Alle schon gestellten Anträge auf eine Fristverlängerung gelten von nun an als gebilligt. Allerdings nur, wenn die oberen genannten Bedingungen erfüllt sind.

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