Beschreibung
Für die Bedürfnisse deiner Kunden bist du ganz Ohr. Subwoofer und Dolby-Surround-Anlagen gehören aber nicht zu deinem Metier. Für dich als Hörakustiker stehen der Mensch und seine Gesundheit, insbesondere sein Hörvermögen, im Mittelpunkt.Dank hochsensibler Elektronik und ausgefeilter Messmethoden gelingt es dir, Schäden beziehungsweise Schwächen an dem empfindlichen Sinnesorgan Ohr auszugleichen. Du passt Hörsysteme elektroakustisch und individuell an, denn der Grad der Hörminderung und die Bedürfnisse deiner Kunden sind sehr unterschiedlich. Damit du für jeden den richtigen Ton triffst, ermittelst du das Hörvermögen mit Hilfe modernster Messtechnik. Auch beim Herstellen von Ohrpassstücken sind höchstes handwerkliches Geschick und Präzision gefragt. Du fertigst jedes als Einzelstück passgenau an, denn die Form und der exakte Sitz sind entscheidend. In der Feineinstellung der Hörsysteme sind dir Computerprogramme vertraute Hilfsmittel.
Verständnis zeigen und ein gutes Ohr haben
Deine handwerklichen Fertigkeiten und technische Perfektion führen dich als ausgebildeten Hörakustiker zum Erfolg. In deinem Beruf ist auch der zwischenmenschliche Kontakt ein wichtiger Aspekt. In persönlichen Beratungsgesprächen baust du Vertrauen zu deinen Kunden auf, indem du auf ihre Probleme eingehst, Einfühlungsvermögen zeigst und ihnen eine kompetente Beratung bietest. Du brauchst sowohl technisches als auch menschliches Feingefühl. Deine Leistungen in der Hörgeräteakustik machen es möglich, dass viele hörbeeinträchtigte Menschen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Vergütung/Urlaub
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 650,00 €
2. Lehrjahr: 750,00 €
3. Lehrjahr: 850,00 €
Ausbildungsdauer
3 Jahre
überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Berufsschule
Landesberufsschule für Hörakustiker und Hörakustikerinnen
Bessemerstr. 3
23562 Lübeck
Tel: 0451-5029100 / Fax: 0451-5029107
Kontakt
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM, BAR
Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371