Sie haben bereits Ihren passenden Azubi gefunden und ihm eine Zusage erteilt? Dann ist es jetzt Zeit einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, der alle rechtlichen Grundlagen des Ausbildungsverhältnisses regelt.
Der Antrag kann dabei schriftlich oder elektronisch gestellt werden – die Ausbildungsvertragsniederschriften müssen beigefügt werden – und er muss danach sofort in die Lehrlingsrolle eingetragen werden.
Vereinfachen Sie sich Ihre Arbeit! Es gibt die Möglichkeit des „Lehrvertrages online“. Dieser ist einfach und unkompliziert am Computer, unterwegs am Smartphone oder auf dem Tablet auszufüllen, hat eine übersichtliche Form und gute Lesbarkeit.
Nutzung des Kunden-Login
Noch bequemer und schneller wird es für Sie, wenn Sie einen Kundenlogin beantragen. Sie müssen Ihre Unternehmerdaten nur einmalig eingeben und können bei jeder weiteren Anmeldung darauf zurückgreifen. Die Anmeldung dafür ist kostenlos. Ihr persönliches Passwort wird Ihnen nach Antragstellung per E-Mail zugesandt.
Der „Lehrvertrag online“ stellt eine praktikable Alternative zum Papierformular dar, um schnell und sicher einen Ausbildungsvertrag mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinhalten zu verfassen.
Ihre Vorteile:
- Der Lehrvertrag online geht direkt und unmittelbar an die Handwerkskammer (ohne Zwischenstationen).
- Die Bedienung ist benutzerfreundlich. So werden Sie beispielsweise sofort auf fehlende Angaben hingewiesen und können somit Verzögerungen bei der Bearbeitung vermeiden.
- Sie verwenden stets rechtlich aktuelle Vertragsformulare.
Die ausgedruckten und unterschriebenen Vertragsunterlagen senden Sie einfach per Post an die Handwerkskammer. Beachten Sie dabei, dass bei minderjährigen Auszubildenden die Unterschrift der Sorgeberechtigten und die Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung benötigt wird.
Was Sie noch wissen müssen:
Neben der Vollständigkeit der Vertragsinhalte ist auch die Einhaltung der rechtlichen und tariflichen Vorgaben für die Ausbildungsvergütung, den Urlaub, die Arbeitszeiten etc. wichtig!
Die zu vereinbarenden Lehrvertragsinhalte wurden mit der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiMoG) und mit der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) zum 01.01.2020 erweitert. In der Anlage D der HwO ist festgelegt, welche Daten in der Lehrlingsrolle erfasst werden müssen. Durch die nun vorliegende Komplexität an Vertragspunkten und dem Platzmangel auf den bisherigen Vertragsvorlagen ist eine übersichtliche Vertragsgestaltung in Schriftform künftig sehr schwierig.
Scheuen Sie sich bitte nicht die Ausbildungsberater*in der HWK zur Erstellung eines Lehrvertrages mit ins Boot zu holen, um ein rundum einwandfreies Dokument bei Ihrer Handwerkskammer einreichen zu können, sowie unnötige Nacharbeiten und lange Wartezeiten zu vermeiden!
Gerne unterstützen die Sie auch vor Ort und beraten zum Beispiel zu Urlaubsansprüchen, Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsberechtigungen, Anrechnungszeiten …