Land- und Baumaschinenmechatroniker/in


Beschreibung

Bodenbearbeitung, Ernte und Umweltpflege: In der Landwirtschaft kommen teilweise riesige Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen zum Einsatz. Ähnliches gilt für Baustellen, im Forst oder auf Sport- und Golfplätzen. Wenn ein solcher Mähdrescher, Traktor oder ein anderes Gerät den Geist aufgibt, dann kommst du als Land- und Baumaschinenmechatroniker.

Vom Pflug bis Hightech

Die unterschiedlichen Maschinen haben es in sich: Hydraulik, Pneumatik, Elektronik und Elektrik. Da musst du mit Köpfchen und Laptop Fehler aufspüren und manchmal auch richtig anpacken. Quasi als Tausendsassa reparierst du selbstständig so ziemlich alles: Ob Motoren und Getriebe, ob Mähdrescher oder Forst- und Baumaschinen. Auch Gartengeräten und Maschinen für die Landschaftspflege nimmst du dich an.

Zupacken und mit Köpfchen arbeiten

In diesem Beruf gibt es Abwechslung in Hülle und Fülle: Du arbeitest in Reparaturwerkstätten oder an der frischen Luft. Du bist nicht nur im Service tätig, sondern hast in der Kundenberatung auch Umgang mit Menschen. Zupacken musst du out- wie indoor. Aber du brauchst auch Talent und Wissen, um die Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen instand zu setzen und zu warten. Alles in allem: Ein Wahnsinnsspektrum, das von Metallbearbeitung bis hin zu Hightech reicht.

Vergütung/Urlaub

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 620,00 €
2. Lehrjahr: 732,00 €
3. Lehrjahr: 837,00 €
4. Lehrjahr: 868,00 €

Ausbildungsdauer
3,5 Jahre

überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.

 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Berufsschule

Meldeschule:
OSZ Schwedt
Passower Chaussee 97-99
16303 Schwedt
Tel.: 03332 / 450680

Berufsschule:
OSZ Uckermark
Brüssower Allee 97
17291 Prenzlau
Tel.: 03984 – 8656310
Fax: 03984 – 8656318

Kontakt

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater - MOL, LOS

Telefon: 0335 5619 - 158
Telefax: 0335 5619 - 117

bennet.zimmermann@hwk-ff.de

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM, BAR

Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 5619 - 146
Telefax: 0335 5619 - 117

gunnar.schulz@hwk-ff.de

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