Willst Du für ein Jahr in den USA leben?
Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige.
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin.
Die Bewerbungsfrist für das 40. PPP 2023/24 hat am 2. Mai 2022 begonnen und endet am Freitag, dem 9. September 2022.
Den Link zum Bewerbungsformular finden Sie in den Basisinformationen.
Bewerbungsberechtigt für das 40. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2005 und dem 31. Juli 2008 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1998 Geburtstag haben.
Wichtiger Hinweis: Die Durchführung des 40. PPP steht unter dem Vorbehalt der Pandemie. Es wird nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich ist und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufsausbildung im letzten Lehrjahr: Die Berufsausbildung muss vor dem Programmbeginn im August 2022 abgeschlossen sein.
- Erster Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können.
- Alter: Bewerben können sich junge Menschen, deren Geburtsdatum in die Zeit vom 1. August 1997 bis 31. Juli 2005 (einschließlich) fällt. Ein geleisteter Wehr- oder Freiwilligendienst (FWD, BFD, FSJ, FÖJ o.ä.) erhöht die obere Altersgrenze um die abgeleistete Zeit. Die Zeit des Freiwilligendienstes darf jedoch nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
- Sprachkenntnisse: Es müssen mindestens drei Schuljahre Englischunterricht nachgewiesen werden.
- Gesundheitliche Eignung, den Auslandsaufenthalt erfolgreich zu absolvieren.
- Interesse an gesellschaftspolitischen Fragestellungen, an Kultur und Leben in den USA sowie die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Einfach mitmachen! Die Teilnahmenden:
- erweitern ihre Englischkenntnisse
- machen internationale Arbeitserfahrung und erweitern ihre berufspraktischen Fähigkeiten
- erlangen interkulturelle Kompetenz
- erleben die U.S.-amerikanische Kultur hautnah
- erwerben die Fähigkeiten, politische und kulturelle Themen zu vermitteln
- knüpfen wertvolle Kontakte, die ein ganzes Leben währen können
- stärken und bilden ihre Persönlichkeit
- erleben ein beruflich und persönlich prägendes Austauschjahr
- vertreten Deutschland als Junior-Botschafter*innen und leisten einen wertvollen Beitrag zur Festigung der transatlantischen Beziehungen („Bürgerdiplomatie“)
Weitere Informationen findest Du hier.