Prüfer werden? Jetzt informieren!


Qualitativ hochwertige Prüfungen sind wichtig für den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Bildung. In unserem Kammerbezirk sind derzeit über 500 ehrenamtliche Prüfer/innen tätig, die neben der Abnahme von Prüfungen auch den Erhalt der Qualität in der Berufsbildung sicherstellen. Sie leisten nicht nur einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung, sondern helfen auch, betriebsnahe Prüfungen durchzuführen. Damit ist nicht nur den Prüflingen geholfen, auch Sie können Ihr eigenes Wissen und Ihre Kontakte ausbauen und sich im Austausch mit anderen Ausschussmitgliedern Anregungen für Ihren eigenen Berufsalltag aneignen.

Sachkunde und persönliche Eignung gefragt!

Wir suchen dringend engagierte Prüfungsausschussmitglieder (Arbeitnehmer und Arbeitgeber), die ehrenamtlich in unseren Abschluss-, Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüssen mitwirken wollen.

Haben Sie Interesse, sich ehrenamtlich als Prüfer/in zu engagieren?

Sie benötigen dafür die entsprechende Sachkunde und eine persönliche Eignung. Außerdem sollten Sie über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife und pädagogisches Gespür verfügen.

Die Berufung der Mitglieder eines Prüfungsausschusses erfolgt in einheitlichen Abständen und beträgt maximal fünf Jahre. Wenden Sie sich für nähere Auskünfte bitte an:

Uwe Voigt

Ressorleiter Prüfungswesen
Tel.: 0335 – 56 19 220
E-Mail: uwe.voigt@hwk-ff.de

oder

Ausbildungsberater
Herrn Jörg Wiesniewski
Tel.: 0335 – 56 19 146
Mail: joerg.wiesmiewski@hwk-ff.de

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Prüfer/in werden möchten, ist es unter Umständen auch möglich, einer Prüfung zunächst als Gast beizusitzen. Als Mitglied in einem Prüfungsausschuss helfen Sie aktiv bei der Erstellung von Prüfungsaufgaben und nehmen diese in schriftlicher, mündlicher oder praktischer Form ab. Im Nachgang werden die Prüfungsleistungen von Ihnen bewertet.

Da Ihre Prüfertätigkeit mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist, erhalten Sie für diese Zeiten eine entgeltliche Aufwandsentschädigung. Sollten Sie als Arbeitnehmer mitwirken, sollte Ihr Arbeitgeber Sie unter Fortzahlung der Bezüge freistellen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihr Verdienstausfall auf Verlangen von der zuständigen Stelle im Rahmen der Aufwandsentschädigung erstattet.

Michaela Schmidt

Abteilungsleiterin

Telefon: 0335 5619 - 150
Telefax: 0335 5619 - 117

michaela.schmidt@hwk-ff.de

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