Beschreibung
Dir kann niemand Steine in den Weg legen, wenn du als Steinmetz und Steinbildhauer arbeitest. Vielmehr machst du aus Steinen aller Art Wände, Fußböden und Treppen. Dazu spaltest du, behaust, schleifst oder polierst den Stein oder modellierst nach einem Modell ein richtiges Kunstwerk. Harter Stein schmückt dann in weichen Formen als Ornament oder Plastik Gebäude und lockert die Atmosphäre auf öffentlichen Plätzen auf. Du kannst dich auf Steinbildhauerei oder auf Steinmetzarbeiten spezialisieren.
Steinzeit mit Hightech
Maschinen nehmen dem Handwerker harte Arbeit ab, zum Beispiel Schleifautomaten zum Bearbeiten der Oberfläche. Die Einsatzorte sind so vielfältig wie die Steinarten: Werkstätten oder Verkaufsräume der Steinmetzbetriebe, Steinbildhauereien, Bauhütten oder Baustellen. Wer handwerklich begabt ist, gern mit dem Naturprodukt Naturstein arbeitet und auch mit Technik umgehen kann, für den ist dieser Beruf genau das Richtige.
Fingerspitzengefühl und Kunstverständnis
Für die Feinheiten der Steinbildhauerei brauchst du das Fingerspitzengefühl der menschlichen Hand – vor allem bei der Restaurierung von Ornamenten und Profilen oder bei der Rekonstruktion historischer Gebäudeteile in der Denkmalpflege. Der Steinmetz und der Steinbildhauer erhalten wertvolle Kulturdenkmäler. Die kunstvollen Arbeiten sind auch bei der Grabmalherstellung sehr gefragt.
Vergütung/Urlaub
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 850,00 €
2. Lehrjahr: 950,00 €
3. Lehrjahr: 1.100,00 €
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Fachrichtungen
Steinmetz
Steinbildhauer
Steinmetzarbeiten
Steinbildhauerarbeiten
überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Berufsschule
Meldeschule:
OSZ I Technik
Jägerallee 23
14469 Potsdam
Tel.: 0331 – 2897101
Fax: 0331 – 2897102
Berufsschule:
Sächsische Steinmetzschule
August- Bebel- Straße 17
01877 Demitz/ Thumitz
Tel.: 03594 – 703398
Fax: 03594 – 705527
Kontakt
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM, BAR
Telefon: 03334 381 - 795 oder Mobil: 0151 57145814
Telefax: 0335 56577-371