Haben Sie als Betrieb schon von der Teilzeitausbildung gehört? Wir klären auf! Die Ausbildung in Teilzeit gab es bereits in der Vergangenheit, allerdings nur aus sehr triftigem Grund. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wurde die Teilzeitausbildung ab 2020 für alle Ausbildungsverhältnisse geöffnet. Meistens wird sich diese Variante der Ausbildung für folgende Situationen der Lehrlinge anbieten:
- Ein Kind wird erwartet oder bei der Schwangerschaft.
- Es wird eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei kleinen Kindern erzielt.
- Die Pflege von Angehörigen muss gewährleistet werden.
- Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Vollzeitausbildung nicht denkbar.
- Zusätzlicher Unterstützungsunterricht ist notwendig, z. B. Deutschkurse oder Nachhilfeangebote.
- Es wird Leistungssport betrieben.
- Es besteht ein überdurchschnittliches Engagement im Ehrenamt.
Haben Sie einen Lehrling, bei dem die oben beschriebene Lebenssituation zutrifft, eintritt oder Bewerber/innen, die deshalb vielleicht sogar vor einer Ausbildung zögern, dann denken Sie bitte an die Option der Teilzeitausbildung.
Aus betrieblicher Sicht kann es interessant sein, wenn z. B mittel- oder längerfristig das Auftragsvolumen niedriger als normal und deshalb weniger Ausbildungskapazität in Form von Arbeit im Betrieb vorhanden ist. Denkbar wäre ebenso, dass die verkürzte Stundenzahl sich betrieblich besser organisieren lässt, falls bereits Teilzeitmodelle bei den Arbeitnehmern durchgeführt werden (z. B. bei Teilzeitarbeit des Ausbilders).
Wichtiges kurzgefasst:
- Teilzeitausbildung muss im Berufsausbildungsvertrag oder mit einer Änderung dazu vereinbart sein (kann weder durch den Betrieb noch durch den Lehrling einseitig erklärt werden).
- Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit darf maximal um 50 Prozent reduziert werden.
- Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich um die gekürzte Zeit.
- Ein Wechsel von Voll- in Teilzeit und zurück ist möglich.
- Die anteilige Anpassung der Ausbildungsvergütung und des Urlaubs ist möglich.
- Überbetriebliche Lehrgänge und die Berufsschule sind vom Lehrling vollumfänglich zu besuchen.
Die Teilzeitausbildung ist nicht immer und für jedermann denkbar, aber eine sehr gute Möglichkeit, die Ausbildung flexibel zu gestalten, wenn es für Betriebe und Auszubildende notwendig ist.