Im Rahmen der Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement schafft das Strukturmodell mit Wahlqualifikationen die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung eine nicht festgelegte Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung – BüroMKfAusbV als Zusatzqualifikation zu vermitteln.
Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die sachliche Gliederung der Anlage 1 Abschnitt B der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung – BüroMKfAusbV entsprechend.
Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung mitgeteilt wird, dass diese Prüfung durchgeführt werden soll und glaubhaft gemacht wird, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Das kann er, indem er als Nachweis den betrieblichen Ausbildungsplan vorlegt, in dem die Inhalte gemäß dem Ausbildungsrahmenplan enthalten sein müssen. Mit dem betrieblichen Ausbildungsplan ist somit der Nachweis der Vermittlung der Zusatzqualifikation erbracht und dokumentiert. Ferner können auch der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) und ggf. Reporte den Erwerb der Zusatzqualifikation belegen.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation wird in zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung, aber getrennt von ihr abgenommen. Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.