Zwischen- und Gesellenprüfungen


Prüfungen in der Berufsausbildung

Jeder Lehrling muss sich innerhalb seiner Ausbildung einer Zwischenprüfung und Gesellen-/Abschlussprüfung stellen. Bei Berufen mit gestreckter Gesellen-/Abschlussprüfung sind die Teile 1 und 2 abzulegen. Die Prüfungen dienen zur Überprüfung des Kenntniss- und Fertigkeitsstandes während und zum Abschluss der Ausbildung.

Rechtliche Grundlagen

Die Vorschriften für die Durchführung der Prüfungen ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), Abschnitt 5, der Handwerksordnung (HwO), Zweiter Teil, Vierter Abschnitt und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellenprüfungen und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Region Ostbrandenburg.

Geprüft werden die Lehrlinge vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss. Den zuständigen Ausschuss erfahren Sie bei Ihrer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Region Ostbrandenburg.

Zwischen- und Gesellenprüfungen

Zwischenprüfung – Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung

Gesellen-/Abschlussprüfung Teil 2

Uwe Voigt

Sachbearbeiter Prüfungswesen

Telefon: 0335 5554 - 220
Telefax: 0335 5619 - 117

uwe.voigt@hwk-ff.de

Astrid Thor

Sachbearbeiterin Prüfungswesen

Telefon: 0335 5554 - 224
Telefax: 0335 5619 - 117

astrid.thor@hwk-ff.de

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